Seit 2004 werden Lehrkräfte in Berlin nicht mehr verbeamtet. Was sich nachträglich als Standortnachteil erwiesen hat, wird ab sofort wieder möglich in der Bundeshauptstadt. Ab dem 15. Februar 2023 wird sich dies nun ändern. Ab sofort ist es Bestandslehrkräften – vorerst bis zum 31. Dezember 2026 - wieder möglich, in ein Beamtenverhältnis zu wechseln.
Vor allem der sichere Arbeitsplatz ist hierbei nennenswert. Lässt sich eine Lehrerin oder ein Lehrer während der dreijährigen Probezeit nichts zu schulden kommen, wechselt der eigene Status automatisch vom “Beamten auf Probe” zum “Beamten auf Lebenszeit”.
Der Beamtenstatus hat allerdings noch viele weitere angenehme Vorteile für Staatsbedienstete. Im Vergleich zu Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft sind Beamte für den Ruhestand hervorragend abgesichert. Verglichen mit den aktuellen Renten beziehen pensionierte Lehrkräfte ein wesentlich höheres Ruhegehalt.
Durch diese Absicherung und die erwähnte sichere Anstellung sind verbeamtete Personen von der gesetzlichen Abgabenpflicht für Arbeitslosen- und Rentenversicherung befreit. Doch nicht nur die verbeamtete Lehrkraft selbst, sondern auch Familienangehörige können vom Beamtenstatus profitieren. Vor allem bei der Wahl der Krankenversicherung macht sich dies bemerkbar.
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