Verbeamtete Peronen wie zum Beispiel Lehrer in Brandenburg haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung sind dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Brandenburg abdeckt.
Beihilfe in Brandenburg wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellen eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung des Bundeslands Brandenburg werden teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt.
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