Beamte, Anwärter oder Lehrer in Schleswig-Holstein haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung im nördlichsten Bundesland sind dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Schleswig-Holstein abdeckt.
Bemessungssätze (personenbezogen) | ||
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Beihilfeberechtigte | 50% | |
Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind | 70% | |
Versorgungsempfänger | 70% | |
Ehegatte / eingetragene Lebenspartner | 70% | Einkommensgrenze Ehegatte / Lebenspartner: 18.000,-€ im VVKJ |
Kinder | 80% | bis maximal 25 Jahre + Wehr- oder Zivildienst |
Absicherung Kinder | |
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bis 18 Jahre | Generell 80% Beihilfebemessungssatz für das Kind |
Zwischen 18 und 25 Jahre | Generell 80% Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld oder Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs- oder Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-, Schul- oder Zusatzausbildung, ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte. |
25 Jahre und älter | Kein Beihilfeanspruch für das Kind. Ausnahme: Verlängerung durch Wehr- / Ersatzdienst (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte. |
Leistungen der Beihilfe | |
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Ärztliche Behandlungen | Bis Höchstsatz GOÄ |
Heilpraktiker | Bis Höchstsätze laut Vertrag mit Heilpraktikerverbänden |
Medikamente | Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge |
Kürzung Medikamente | Nein |
Fahrtkosten | Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel |
Kürzung Fahrtkosten | Nein |
Belastungsgrenze für Medikamente | Nein |
Hilfsmittel | Gemäß Beihilfekatalog / -höchstätze |
Kürzung Hilfsmittel | Nein |
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) | Ja, Brillenfassung bis 60,-€ anerkannt |
Rehabilitationsmaßnahmen | Ja, alle 4 Jahre max. 21 Tage (ohne An-/Abreise) |
Sanatoriumsbehandlungen | Maximal niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung |
Kürzung Sanatorium | Nein |
Heilkuren | Nur Beilhilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16,-€. |
Zahnbehandlung | |
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Zahnärztliche Behandlung | Bis Höchstsatz GOZ |
Kieferorthopädie | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien |
Zahnersatz | Keine Beihilfe für große Brücken und in der Anwärterzeit |
M+L | zu 60 % anerkannt |
Edelmetall, Keramik | zu 60% anerkannt |
Implantate | Bei medizinischer Notwendigkeit |
Krankenhausbehandlung | |
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Regelleistungen | Ja |
Wahlleistungen | Nein |
Kürzung der stationären Beihilfe | Nein |
Kürzung Regelleistungen | Nein |
Kürzung Zweibettzimmer | Nein |
Kürzung privatärztliche Behandlung | Nein |
KHT-Angebot | Entfällt |
Reisen | |
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Innerhalb EU | Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten |
Außerhalb EU in Europa | Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant / Zahn erst ab 1.000,-€) |
Außerhalb Europas | Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant / Zahn erst ab 1.000,-€) |
Sonstiges | |
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Kostendämpfungspauschale (= jährliche Selbstbeteiligung) | 50,-€ bis 560,-€ je Kalenderjahr abhängig von Besoldungsgruppe |
Besonderheiten | Keine |