Beamte, Anwärter oder Lehrer in Schleswig-Holstein haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung im nördlichsten Bundesland sind dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Schleswig-Holstein abdeckt.
Mit Wirkung vom 01.05.2022 ändern sich in Schleswig-Holstein die Beihilfevorschriften wie folgt:
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