Beihilfe in Schleswig-Holstein

Beamte, Anwärter oder Lehrer in Schleswig-Holstein haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung im nördlichsten Bundesland sind dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Schleswig-Holstein abdeckt.

Was ist durch die Beihilfe in Schleswig-Holstein abgedeckt?

Durch die Beihilfe im Bundesland Schleswig-Holstein unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte in Schleswig-Holstein abgedeckt werden.

Welche Aufwendungen werden erstattet?

Beihilfe in Schleswig-Holstein wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellen eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung von Schleswig-Holstein werden teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt. Diese müssen allerdings gewisse Maßgaben erfüllen. Eine detaillierte Übersicht finden Sie auch unter Beihilfe für Heilpraktiker in Schleswig-Holstein.

Beihilfe in Schleswig-Holstein zusammengefasst

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung von Schleswig-Holstein geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung auf der Seite der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Schleswig-Holstein entsprechen dem Stand vom Januar 2023. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren unabhängigen und unverbindlichen Vergleich.

Beihilfe in Schleswig-Holstein - Das ändert sich ab Mai 2022

Mit Wirkung vom 01.05.2022 ändern sich in Schleswig-Holstein die Beihilfe­vorschriften wie folgt:

  • Bestehen in der Familie mindestens 2 berücksichtigungsfähige Kinder, erhöht sich der Beihilfebemessungssatz für den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner von 70 % auf 90 %
  • Bestehen in der Familie mindestens 3 berücksichtigungsfähige Kinder, erhöht sich der Beihilfebemessungssatz für die Kinder von 80 % auf 90 % und zwar für alle Kinder

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