Beamte, Anwärter oder Lehrer in Sachsen haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung im Freistaat sind dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Sachsen abdeckt.
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