Beamte, Anwärter oder Lehrer in Hamburg haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung im Stadtstaat sind dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Hamburg abdeckt.
Beihilfe in Hamburg wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellen eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung des Stadtstaats Hamburg werden nicht länger Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt.
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung des Bundeslands Hamburg geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung in Hamburg auf der Seite der Freien und Hansestadt Hamburg.
Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Hamburg entsprechen dem Stand vom Januar 2023. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren fairen und unverbindlichen Vergleich.
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