Beamte, Anwärter oder Lehrer in Hamburg haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung im Stadtstaat sind dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Hamburg abdeckt.
Beihilfe in Hamburg wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellen eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung des Stadtstaats Hamburg werden nicht länger Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt.
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