Beihilfe in Bremen

Beamte, Anwärter oder Lehrer in Bremen haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung im Bundesland Bremen sind dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Bremen abdeckt.

Was ist durch die Beihilfe in Bremen abgedeckt?

Durch die Beihilfe im Bundesland Bremen unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte im Bundesland Bremen abgedeckt werden.

Welche Aufwendungen werden erstattet?

Beihilfe in Bremen wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellen eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung des Stadtstaats Bremen werden teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt.

Beihilfe in Bremen zusammengefasst

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung des Bundeslands Bremen geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung in Bremen auf der Seite der Freien Hansestadt Bremen.

Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Bremen entsprechen dem Stand vom Januar 2023. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren fairen und unverbindlichen Vergleich.

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