Beamte, Anwärter oder Lehrer in Bremen haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung im Bundesland Bremen sind dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Bremen abdeckt.
Durch die Beihilfe im Bundesland Bremen unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte im Bundesland Bremen abgedeckt werden.
Bemessungssätze (personenbezogen) | ||
---|---|---|
Beihilfeberechtigte | 50% bis max. 70% | ambulant, Zahn, stationär |
+5% | je berücksichtigungsfähigem Angehörigen | |
Versorgungsempfänger | +10% | |
Ehegatte / eingetragene Lebenspartner | +5% | Einkommensgrenze Ehegatte / Lebenspartner: 12.000,-€ im VVKJ |
Kinder | +5% | bis maximal 25 Jahre + Wehr- oder Zivildienst |
Absicherung Kinder | |
---|---|
bis 18 Jahre | Gilt als berücksichtigungsfähiges Kind und erhöht den Beihilfebemessungssatz für alle Personen um 5%, wenn für dieses Kind Kindergeld oder Familienzuschlag gezahlt wird. |
Zwischen 18 und 25 Jahre | Gilt als berücksichtigungsfähiges Kind und erhöht den Beihilfebemessungssatz für alle Personen um 5%, wenn für dieses Kind noch Kindergeld oder Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs-/Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungs-platz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-/Schul-/Zusatzausbildung mit Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden pro Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte. |
25 Jahre und älter | Kein Beihilfeanspruch für das Kind. Ausnahme: Verlängerung durch Wehr- / Ersatzdienst (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte. |
Leistungen der Beihilfe | |
---|---|
Ärztliche Behandlungen | Bis Höchstsatz GOÄ |
Heilpraktiker | Nein |
Medikamente | Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge |
Kürzung Medikamente | 6 ,-€ |
Fahrtkosten | Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel |
Kürzung Fahrtkosten | Nein |
Belastungsgrenze für Medikamente | Nein |
Hilfsmittel | Gemäß Beihilfekatalog / -höchstätze |
Kürzung Hilfsmittel | Nein |
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) | Keine Beihilfe für Erwachsene |
Rehabilitationsmaßnahmen | Ja, alle 4 Jahre maximal 21 Tage (ohne An- und Abreise) |
Sanatoriumsbehandlungen | Maximal niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung |
Kürzung Sanatorium | Nein |
Heilkuren | Nur Beilhilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16,-€. |
Zahnbehandlung | |
---|---|
Zahnärztliche Behandlung | Bis Höchstsatz GOZ |
Kieferorthopädie | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien |
Zahnersatz | Keine Beihilfe in Wartezeit von 1 Jahr |
M+L | zu 60 % anerkannt |
Edelmetall, Keramik | zu 60% anerkannt |
Implantate | Je Kiefer maximal 2, in bestimmten Fällen auch 4 |
Krankenhausbehandlung | |
---|---|
Regelleistungen | Ja |
Wahlleistungen | Nein |
Kürzung der stationären Beihilfe | Nein |
Kürzung Regelleistungen | Nein |
Kürzung Zweibettzimmer | Nein |
Kürzung privatärztliche Behandlung | Nein |
KHT-Angebot | Nein |
Reisen | |
---|---|
Innerhalb EU | Ja, max. BRD-Kosten |
Außerhalb EU in Europa | Ja, max. BRD-Kosten |
Außerhalb Europas | Ja, max. BRD-Kosten |
Sonstiges | |
---|---|
Kostendämpfungspauschale (= jährliche Selbstbeteiligung) | 100 EUR bei 50 % Beihilfe 80 EUR bei 60 % Beihilfe 70 EUR bei 70 % Beihilfe |
Besonderheiten | Keine |