Die Universa hält die Beiträge in der PKV für Beamte und beihilfeberechtigte Personen in diesem Jahr voraussichtlich auf einem weitgehend stabilen Niveau. Mit Beitragsanpassungen im Bereich von 6 % bis 9 % sollten Sie ab dem 1. Januar 2024 dennoch rechnen.
Beitragsanpassungen sind in der privaten Krankenversicherung leider keine Seltenheit. Steigende Gesundheitskosten, niedrige Leitzinsen oder ungünstige wie schwer kalkulierbare Schadensverläufe machen jährliche Preisanpassungen notwendig, auch wenn natürlich kein Beitragszahler gerne mehr bezahlt.
Eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV hat ergeben, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Zeitraum von 2008 bis 2018 um durchschnittlich 3,05 % jährlich angestiegen sind. Bei den gesetzlichen Krankenkassen betrug der Anstieg im selben Zeitraum 3,28 Prozent, also sogar noch ein kleines bisschen höher.
Bei der Universa Krankenversicherung ist bis zum Ende 2023 nicht mit einer hochpreisigen Beitragserhöhung zu rechnen. Der private Krankenversicherer mit Hauptsitz in Nürnberg informierte uns allerdings über eine Preisanpassung ab Januar 2024 für die meisten Beitragstarife für Beamtinnen und Beamte, die im Rahmen von etwa 6 % bis 9 % liegen wird. Ein offizielles Statement der Universa steht noch aus. Dieses liefern wir Ihnen alsbald nach, sofern uns eine Rückmeldung seitens der Universa Krankenversicherung vorliegt.
Sofern Sie dennoch von einer Beitragserhöhung betroffen sein sollten, prüfen Sie am besten gleich, ob sich ein Wechsel in Ihrem individuellen Fall lohnt. Wir beraten Sie absolut unabhängig, unverbindlich und fair! Und das nun schon seit über 20 Jahren.
Wir behalten auch im Nachgang alle Termine, die eine Anpassung Ihres Vertrages erfordern, für Sie im Auge und übernehmen die bedarfsgerechte Umstellung.
Wir reichen Ihren Antrag ein und regeln auch die gesamte Abwicklung der Kündigung inkl. Austausch sämtlicher Bescheinigungen mit Ihrem Vorversicherer.
Wir kümmern uns auf Wunsch für 24 Monate kostenfrei um die gesamte Einreichung der Leistungsanträge bei Ihrer Krankenversicherung und der zuständigen Beihilfestelle.
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