Beiträge für Beamte in der PKV bei der Universa bleiben 2025 stabil

Die Universa hält die Beiträge in der PKV für Beamte und beihilfeberechtigte Personen in diesem Jahr voraussichtlich auf einem weitgehend stabilen Niveau. Dies belegt auch eine Antwort der PKV, die uns erreicht hat.

Beitragsanpassung bei der Universa Krankenversicherung

Beitragsanpassungen sind in der privaten Krankenversicherung leider keine Seltenheit. Steigende Gesundheitskosten, niedrige Leitzinsen oder ungünstige wie schwer kalkulierbare Schadensverläufe machen jährliche Preisanpassungen notwendig, auch wenn natürlich kein Beitragszahler gerne mehr bezahlt.

Eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV hat ergeben, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Zeitraum von 2008 bis 2018 um durchschnittlich 3,05 % jährlich angestiegen sind. Bei den gesetzlichen Krankenkassen betrug der Anstieg im selben Zeitraum 3,28 Prozent, also sogar noch ein kleines bisschen höher.

Bei der Universa Krankenversicherung ist ab 2025 nicht mit einer hochpreisigen Beitragserhöhung zu rechnen. Einige Tarife werden leicht gesenkt, andere bleiben nahezu beitragsstabil. Nur der stationäre Bereich muss um etwa 3% angepasst werden. Lesen Sie hierzu auch das ausführliche Statement der Universa etwas weiter unten auf dieser Seite.

Sofern Sie dennoch von einer Beitragserhöhung betroffen sein sollten, prüfen Sie am besten gleich, ob sich ein Wechsel in Ihrem individuellen Fall lohnt. Wir beraten Sie absolut schnell, unverbindlich und fair! Und das nun schon seit über 20 Jahren.

Erinnerungs-Service

Wir behalten auch im Nachgang alle Termine, die eine Anpassung Ihres Vertrages erfordern, für Sie im Auge und übernehmen die bedarfsgerechte Umstellung.

Premium Antragsservice

Wir reichen Ihren Antrag ein und regeln auch die gesamte Abwicklung der Kündigung inkl. Austausch sämtlicher Bescheinigungen mit Ihrem Vorversicherer.

Erstattungs-Service

Wir kümmern uns auf Wunsch für 24 Monate kostenfrei um die gesamte Einreichung der Leistungsanträge bei Ihrer Krankenversicherung und der zuständigen Beihilfestelle.

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