Für Beamte und beihilfeberechtigte Personen ergibt sich aufgrund der Fürsorge durch den Dienstherren eine deutlich veränderte Ruhestandsplanung als es unter anderem für Angestellte und gesetzlich krankenversicherte Personen der Fall ist.
Kinder von Beamten sind in der Regel immer beihilfeberechtigt. Doch irgendwann kommt für jede verbeamtete Mutter oder jeden verbeamteten Vater der Zeitpunkt, dass sich ihre oder seine Kinder selbst um ihre Krankenversicherung kümmern. In den einzelnen Bundesländern ist die Versorgung während Ihrer aktiven Dienstzeit unterschiedlich geregelt. So behält ein Beamter mit drei oder mehr Kindern in Thüringen auch nach dem Wegfall der Beihilfe für seine Kinder auf den Rest seiner Dienstlaufzeit den Beihilfesatz von 70%. Die Regelung für Beamte in Nordrhein-Westfalen sehen in einem solchen Fall ganz anders aus.
Dieses Beispiel soll Ihnen verdeutlichen, dass es deutschlandweit in den Bundesländern die unterschiedlichsten Beihilferegelungen gibt. Auch in Ihrem verdienten Ruhestand sind die Behilfesätze von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In eine eine optimale Ruhestandsplanung für Beamte fließen sehr viele Variablen, die kaum möglich in einem Satz zu nennen sind. So sind unter anderem der Beginn Ihrer Verbeamtung, Ihre Besoldungsgruppe oder auch individuelle Vorerkrankungen äußerst wichtig für eine professionelle Beratung.
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