Beamte, Anwärter oder Lehrer in Sachsen-Anhalt haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung in Sachsen-Anhalt sind dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Sachsen-Anhalt abdeckt.
Beihilfe in Sachsen-Anhalt wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellen eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung von Sachsen-Anhalt werden teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt. Diese müssen allerdings gewisse Maßgaben erfüllen, damit Sie Beihilfe in Anspruch nehmen können.
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