Beamte, Anwärter oder Lehrer in Sachsen-Anhalt haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung in Sachsen-Anhalt sind dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Sachsen-Anhalt abdeckt.
Beihilfe in Sachsen-Anhalt wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellen eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung von Sachsen-Anhalt werden teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt. Diese müssen allerdings gewisse Maßgaben erfüllen, damit Sie Beihilfe in Anspruch nehmen können.
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung von Sachsen-Anhalt geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung von Sachsen-Anhalt auf der Seite des Ministeriums der Finanzen.
Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Sachsen-Anhalt entsprechen dem Stand vom Januar 2023. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren fairen und unverbindlichen Vergleich.
In Sachsen-Anhalt gibt es seit Jahresbeginn eine neue Form der Beihilfe nach dem sogenannten „Hamburger Modell“ für Beamtinnen und Beamte. Dadurch können sich Landesbedienstete nun erstmals ohne finanzielle Nachteile statt in der privaten auch in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern lassen.
Die Regelung gilt für neu eingestellte Beamtinnen und Beamte und – abhängig von den bestehenden Vertragsbedingungen – auch für bereits im Dienst befindliche Kräfte, sofern sie sich aktiv für dieses pauschale System entscheiden. Bei der pauschalen Beihilfe übernimmt das Land – ähnlich wie ein Arbeitgeber in der freien Wirtschaft – einen festen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen.
Im Rahmen des neuen Modells zahlt der Dienstherr nun monatlich pauschal 50 Prozent des anfallenden Beitrags zur gesetzlichen Krankenkasse als steuerfreien Zuschuss an die Beamten, die den gesamten Beitrag an ihre Krankenkasse weiterleiten. Auf diese Weise übernimmt der Dienstherr indirekt die Hälfte der entstehenden Kosten.
© 2026 – Beihilfe-Partner AG