Beihilfe in Sachsen-Anhalt

Beamte, Anwärter oder Lehrer in Sachsen-Anhalt haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung in Sachsen-Anhalt sind dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Sachsen-Anhalt abdeckt.

Was ist durch die Beihilfe in Sachsen-Anhalt abgedeckt?

Durch die Beihilfe im Bundesland Sachsen-Anhalt unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte in Sachsen-Anhalt abgedeckt werden.

Welche Aufwendungen werden erstattet?

Beihilfe in Sachsen-Anhalt wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellen eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung von Sachsen-Anhalt werden teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt. Diese müssen allerdings gewisse Maßgaben erfüllen, damit Sie Beihilfe in Anspruch nehmen können.

Beihilfe in Sachsen-Anhalt auf einen Blick

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung von Sachsen-Anhalt geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung von Sachsen-Anhalt auf der Seite des Ministeriums der Finanzen.

Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Sachsen-Anhalt entsprechen dem Stand vom Januar 2023. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren unabhängigen und unverbindlichen Vergleich.

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