Die richtige private Krankenversicherung - oder kurz PKV - zu finden, ist nicht unbedingt leicht. Beiträge, Leistungen und individuelle Vorstellungen sind hierbei nur einige Faktoren, die bei der Auswahl eine wichtige Rolle spielen. Wir unterstützen seit über 20 Jahren viele Berufsgruppen auf dem Weg, die optimale PKV mit dem besten Tarif zu ermitteln.
Wir beraten seit vielen Jahren erfolgreich Lehrer, Anwärter, Angestellte, Polizisten, Richter, Professoren, Selbstständige und viele mehr. Gehören Sie zu einer dieser Berufsgruppen, können Sie mit einer privaten Krankenversicherung viel Geld sparen und gleichzeitig bessere Leistungen erwarten.
Alle Angestellten haben die Möglichkeit, sich unter gewissen Voraussetzungen für eine private Krankenversicherung zu entscheiden. Dabei spielt die sogenannte Versicherungspflichtgrenze - oder auch Jahresarbeitsentgeldgrenze - eine große Rolle. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung aller relevanten Fristen.
Als Selbstständige oder Selbstständiger haben Sie die Wahl, ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert werden möchten. Wir erklären Ihnen die Vor- und Nachteile und möchten Sie gern auf dem Weg begleiten, den für Sie individuell besten Versicherungstarif zu finden.
Eine unserer Hauptkundengruppen sind Lehrer. Wir beraten darüber hinaus auch angehende Lehrer bei der richtigen Auswahl ihrer Krankenversicherung zu vergünstigten Ausbildungskonditionen. Diese können teilweise bis zu einem Eintrittsalter von 41 Jahren gewährt werden.
Während Ihrer Ausbildung als Referendarin oder Referendar bzw. Beamter auf Widerruf sind Sie bereits beihilfeberechtigt. Für entstandene Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen beteiligt sich Ihr Dienstherr im Rahmen der der individuellen Beihilfe. Wir beraten Sie, welche Krankenversicherung für Sie eine optimale Leistung bietet.
Nach § 2 BhV sind beihilfeberechtigte Personen auch Richter oder Beamte des Justizdienstes. Der Beamte und seine Familienangehörigen sind ab dem Tag der Ernennung oder Vereidigung ebenfalls beihilfeberechtigt. Es gelten die entsprechenden Beihilfevorschriften der Bundesländer oder des Bundes.
Professoren und Bürgermeister haben teilweise gemeinsam, dass Sie in einem meist späteren Lebensabschnitt zu der Gruppe der beihilfeberechtigten Personen zählen. Einige sind schon zuvor unter anderem als Lehrer oder als Beamter beschäftigt gewesen, andere sind quasi "über Nacht" direkt berechtigt für die finanzielle Unterstützung durch Beihilfe. Welche Vorteile diese Berufsgruppen mit der Beihilfe erwarten können, erfahren Sie mit einem Klick auf den nächsten Button.
Beamte der Polizei oder der Feuerwehr erhalten ebenfalls Anspruch auf Beihilfe oder auf Heilfürsorge. Bei der Heilfürsorge handelt es sich um eine besondere Form der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Sie gehört weder zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung. Heilfürsorge wird speziell denjenigen Berufsgruppen gewährt, deren Tätigkeit besonders risikant und gefährlich ist.
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