Viele unserer Kunden sind Lehrer und Referendare. Wir beraten unter anderem auch angehende Lehrer bei der richtigen Auswahl ihrer Krankenversicherung. Wenn Sie Fragen zur Beihilfe für Lehrer haben, sind wir jederzeit gerne für Sie da!
Wir begleiten Sie im Lehramtsreferendariat und unterstützen Sie im Anschluss weiter, auch wenn Sie als bereits angestellter Lehrer erste Erfahrungen im Berufsleben sammeln. Wir helfen Ihren Versicherungsschutz entsprechend Ihrer Lebenslage kontinuierlich anzupassen wie zum Beispiel bei der Geburt Ihrer Kinder. Am Ende bereiten wir gemeinsam den Schritt in den wohlverdienten Ruhestand vor.
Dieses funktioniert natürlich nur, wenn Sie Vertrauen in uns und unsere Beratungsqualität gefunden haben. Aufgrund dieser langjährigen Zusammenarbeit ist es uns wichtig, für Sie als Kunden das optimale Ergebnis zu präsentieren. Kurzfristige Empfehlungen mit denen Sie langfristig als Kunde nicht zufrieden wären, sind nicht unsere Maxime. Wir streben eine langfristige Partnerschaft an. Für Sie als Kunde ist ebenfalls klar, dass Sie bei jeder Frage uns als Partner vertrauensvoll kontaktieren.
…immer in der privaten Krankenversicherung? Vielleicht ist hier ja auch eine Frage vertreten, die Ihnen bekannt vorkommt oder die Sie sich auch schon einmal gestellt haben:
Alle Fragen dieser Art können Sie uns in Ihrem persönlichen Gespräch stellen. Es gibt für jede Situation die passende Lösung. Bevor Sie den Schritt gehen und Ihre Versicherung wechseln, unser wichtigster Rat an Sie:
Machen Sie bei der Beantragung Ihres neuen Krankenversicherungsschutzes und auch bei allen weiteren Versicherungsprodukten wahrheitsgemäße und vor allem vollständige Angaben über Ihren Gesundheitszustand und Ihre Vorerkrankungen!
Denn daraus resultiert oft eine Anfechtung oder ein Rücktritt des Versicherers aufgrund einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, im Regelfall ausgelöst durch fehlerhafte oder unvollständige Gesundheitsangaben seitens des Versicherten. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu wissen, dass ein Vertragsrücktritt bzw. eine Anfechtung für den Versicherungsnehmer schwerwiegende Folgen hat. So erhält er nicht nur keine Versicherungsleistung, sondern verliert neben den Versicherungsleistungen auch noch seinen Versicherungsschutz für die Zukunft. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise von Ihrer derzeitigen Krankenversicherung eine fristlose Kündigung erhalten.
Bei jeder neuen Versicherung wird aber nach einer Kündigung durch Ihre Vorversicherung gefragt. In der Regel wird kein Versicherer Sie zu Normalkonditionen nach einer ausgesprochenen vorvertraglichen Anzeigepflichtsverletzung mehr versichern. Es bleibt in vielen Fällen nur der Weg in den Basistarif eines Versicherers mit deutlich schlechteren Leistungen zu deutlich höheren Beiträgen.
Der wohl sinnvollste Schritt ist ein etwas Zeit für Ihre Zukunftsplanung zu opfern und ein professionelles Gespräch zu suchen. Wir unterstützen Sie dabei in jeder nur erdenklichen Situation, denn durch unsere langjährige Erfahrung finden wir immer das für Sie optimale Paket. Auch wenn Sie sich vielleicht bereits in einem optimalen Versicherungsverhältnis befinden, so würden wir niemals auf die Idee kommen, Ihnen etwas anderes vorzuschlagen! Besuchen Sie im Zweifelsfall gerne unsere Kundenbewertungen oder sprechen Sie uns an. Auf jeden Fall freuen wir uns bereits auf ein persönliches und unverbindliches Beratungsgespräch und auf Ihre Fragen zum Thema Beihilfe für Lehrer.
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