Beamte, Anwärter oder Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung sind hier auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern abdeckt.
Durch die Beihilfe im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern abgedeckt werden.
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