Beamte, Anwärter oder Lehrer in Mecklenburg-Vorpommern haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung sind hier auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Mecklenburg-Vorpommern abdeckt.
Durch die Beihilfe im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte in Mecklenburg-Vorpommern abgedeckt werden.
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung des Bundeslands Mecklenburg-Vorpommern geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie hier bei uns immer die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung in Mecklenburg Vorpommern.
Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Mecklenburg-Vorpommern entsprechen dem Stand vom Januar 2023. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren fairen und unverbindlichen Vergleich.
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