Beamte, Anwärter oder Lehrer in Nordrhein-Westfalen haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung in NRW sind dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Nordrhein-Westfalen abdeckt.
Bemessungssätze (personenbezogen) | ||
---|---|---|
Beihilfeberechtigte | 50% | |
Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind | 70% | |
Versorgungsempfänger | 70% | |
Ehegatte / eingetragene Lebenspartner | 70% | Einkommensgrenze Ehegatte / Lebenspartner: 18.000,-€ im VVKJ |
Kinder | 80% | bis maximal 25 Jahre + Wehr- oder Zivildienst |
Absicherung Kinder | |
---|---|
bis 18 Jahre | Generell 80% Beihilfebemessungssatz für das Kind |
Zwischen 18 und 25 Jahre | Generell 80% Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld oder Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs- oder Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-, Schul- oder Zusatzausbildung, ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte. |
25 Jahre und älter | Kein Beihilfeanspruch für das Kind. Ausnahme: Verlängerung durch Wehr- / Ersatzdienst (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte. |
Leistungen der Beihilfe | |
---|---|
Ärztliche Behandlungen | Bis Höchstsatz GOÄ |
Heilpraktiker | Bis Höchstsätze laut Vertrag mit Heilpraktikerverbänden |
Medikamente | Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge |
Kürzung Medikamente | Nein |
Fahrtkosten | Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel |
Kürzung Fahrtkosten | Nein |
Belastungsgrenze für Medikamente | 1,5 % der / des Dienstbezüge / Versorgungsbezüge / Rentenzahlbetrags +0,5% der Bruttobezüge für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel bei einem Eigenanteil von 200,-€ je Kalenderjahr |
Hilfsmittel | Gemäß Beihilfekatalog / -höchstätze |
Kürzung Hilfsmittel | Nein |
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) | Ja, Brillenfassungen bis 70,-€ |
Rehabilitationsmaßnahmen | Ja, alle 4 Jahre maximal 21 Tage (ohne An- und Abreise) |
Sanatoriumsbehandlungen | Maximal niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung |
Kürzung Sanatorium | Nein |
Heilkuren | Unterkunft bis 60,-€. |
Zahnbehandlung | |
---|---|
Zahnärztliche Behandlung | Bis Höchstsatz GOZ |
Kieferorthopädie | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien |
Zahnersatz | Ja, auch während der Anwärterzeit |
M+L | zu 70 % anerkannt |
Edelmetall, Keramik | zu 70% anerkannt |
Implantate | Unter bestimmten Voraussetzungen |
Krankenhausbehandlung | |
---|---|
Regelleistungen | Ja |
Wahlleistungen | Ja |
Kürzung der stationären Beihilfe | Ja |
Kürzung Regelleistungen | Nein |
Kürzung Zweibettzimmer | 15,-€ pro Tag / maximal 20 Tage pro Kalenderjahr |
Kürzung privatärztliche Behandlung | 10,-€ pro Tag / maximal 20 Tage pro Kalenderjahr |
KHT-Angebot | 25,-€ |
Reisen | |
---|---|
Innerhalb EU | Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten |
Außerhalb EU in Europa | Ja, ab 1.000,-€ max. BRD-Kosten |
Außerhalb Europas | Ja, ab 1.000,-€ max. BRD-Kosten |
Kosten für Reise-Krankenversicherung | Ja, bis 10,-€ pro Person |
Sonstiges | |
---|---|
Kostendämpfungspauschale (= jährliche Selbstbeteiligung) | 150,-€ - 750,-€ je Kalenderjahr, abhängig von Besoldungsgruppe |
Besonderheiten | KHT- und Summenversicherungen (zum Beispiel Pflegetagegeld, monatliches Pflegegeld, Pflege-Bahr usw.) über 100,-€ pro Tag werden angerechnet. |