Dienst­haftpflicht­versicherung für Beamte

Die Diensthaftpflicht ist eine wichtige Absicherung, wenn Arbeitgeber oder Dienstherren Regressansprüche gegen Mitarbeiter geltend machen wollen. Entstehen Schäden durch grobe Fahrlässigkeit, kann eine Diensthaftpflicht­versicherung für Beamte sehr wertvoll sein.

Warum ist eine Dienst­haftpflicht­versicherung für Beamte sinnvoll?

Mitunter reicht schon eine mittlere Fahrlässigkeit aus, damit Regressansprüche entstehen. Auch werden oft Schäden von geschädigten oder benachteiligten Personen gegenüber des Beamten geltend gemacht. Die private Haftpflicht­versicherung reicht in vielen Fällen nicht aus. Diese wird meist durch den Baustein der Diensthaftpflicht­versicherung für Beamte ergänzt.
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Wir haben Ihnen hier einmal zwei Beispiele vorbereitet, in denen eine Diensthaftpflichversicherung für eine(n) Angestellte(n) des öffentlichen Dienstes greifen würde:

  1. Beim Bau eines Fußballstadions wird eine Baugenehmigung erteilt. Da sich das geplante Stadion in unmittelbarer Nähe zu einer benachbarten Wohnsiedlung befindet, haben die Anwohner Anspruch auf Schadenersatz. Der regelmäßige Lärm der Fußballfans stört die Anwohner vor allem am Wochenende in ihrer verdienten Ruhe. Der Beamte, der nun die Genehmigung erteilt hat, ist verantwortlich für den entstanden Schaden. Die Diensthaftpflich­versicherung für Beamte könnte nun eine unschätzbare finanzielle Absicherung darstellen.

  2. Lehrer sind permanent der Verletzung Ihrer Aufsichtspflicht ausgesetzt. Schüler verletzen sich auf Klassenfahrten oder im Unterricht. Schüler selbst sind natürlich über die gesetzliche Unfallversicherung (GUV) abgesichert. Jedoch hilft auch hier in vielen Fällen eine Diensthaftpflicht­versicherung für Beamte weiter, sollten Schäden entstanden sein, die die GUV nicht übernimmt..

Unser Rat an alle Beamten

Falsche Entscheidungen eines Beamten oder auch ganz einfach unglückliche Umstände können dem Dienstherren finanzielle Schäden bescheren. Darüber hinaus können selbstverständlich auch Unternehmen oder Privatleute Ihre Forderungen aufgrund falsch getroffener Entscheidungen geltend machen. Wir geben ganz klar den Rat an alle Beamten, Lehrer, Feuerwehrmänner, Polizeibeamten und Richter: Eine Diensthaftpflicht­versicherung für Beamte gehört genau so wie eine Dienstunfähigkeits­versicherung unbedingt zum Grundgerüst einer guten Absicherung! Wir stehen Ihnen als kompetenter Profi zum Thema Diensthaftpflicht jederzeit zur Seite und beraten Sie gerne um fassend, kompetent und unabhängig.

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