Verbeamtung für Lehrerinnen und Lehrer in Berlin

Der Berliner Senat hat beschlossen: Bestehende Lehrkräfte bis zu einem Alter von 52 Jahren sollen den Beamtenstatus erhalten. Die Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern in Berlin wird somit nach ihrer Abschaffung im Jahr 2004 wieder eingeführt. Ab dem Schuljahr 2022/2023 werden Lehrkräfte in der Hauptstadt wieder verbeamtet.

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Abschaffung der Verbeamtung von Lehrkräften erweist sich als Nachteil für Berlin

Berlin ist aktuell das einzige Bundesland, das Lehrerinnen und Lehrern keine Verbeamtung anbietet. Wobei es in vielen Regionen Deutschlands fast als Selbstverständlichkeit aufgefasst wird, so war es unter anderem auch in Sachsen bis zum Jahr 2019 als Lehrerin oder Lehrer nicht möglich, einen Beamtenstatus zu erlangen. Mit Start des neuen Schuljahres 2022 / 2023 ist dies nun auch für wieder für Lehrkräfte in Berlin möglich.

Die 2004 abgeschaffte Verbeamtung erweist sich in der aktuellen Zeit als Standortnachteil für Berlin. Denn alle anderen Bundesländer, die – ähnlich wie der Freistaat Sachsen – zwischenzeitlich die Verbeamtung von Lehrkräften abgeschafft hatten, sind mittlerweile von dieser Politik wieder abgewichen.

Diese Vorteile bringt die Verbeamtung von Lehrkräften in Berlin mit sich

Ein Beamtenstatus bringt sicherlich viele Vorteile mit sich. Vor allem der sichere Arbeitsplatz ist hierbei nennenswert. Selbstverständlich gibt es immer auch Fälle, bei denen eine Lehrkraft aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden kann. Doch dies sind in der Regel wenige Ausnahmen. Lässt sich eine Lehrerin oder ein Lehrer während der dreijährigen Probezeit nichts zu schulden kommen, wechselt der eigene Status automatisch vom “Beamten auf Probe” zum “Beamten auf Lebenszeit”.

Der Beamtenstatus hat allerdings noch viele weitere angenehme Vorteile für Staatsbedienstete. Im Vergleich zu Arbeitnehmern in der freien Wirtschaft sind Beamte für den Ruhestand hervorragend abgesichert. Verglichen mit den aktuellen Renten beziehen pensionierte Lehrkräfte ein wesentlich höheres Ruhegehalt. Durch diese Absicherung und die erwähnte sichere Anstellung sind verbeamtete Personen von der gesetzlichen Abgabenpflicht für Arbeitslosen- und Rentenversicherung befreit. Doch nicht nur die verbeamtete Lehrkraft selbst, sondern auch Familienangehörige können vom Beamtenstatus profitieren. Vor allem bei der Wahl der Krankenversicherung macht sich dies bemerkbar.

Lehrerinnen und Lehrer, die sich für eine Verbeamtung entscheiden, haben die Wahl, ob sie in einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse versichert werden möchten. Für Beamte, die sich für eine private Krankenversicherung entschließen, gelten – anders als für Angestellte in der freien Wirtschaft – keine Mindesteinkommensgrenzen. Darüber hinaus bestehen sehr gute Möglichkeiten, Familienmitglieder wie Ehepartner oder eigene Kinder kostenfrei (oder äußerst günstig) mitzuversichern, auch wenn diese keinen Beamtenstatus genießen. Und das ist noch nicht alles! Der Dienstherr, also in unserem Fall das Land Berlin, gewährt verbeamteten Personen Beihilfe zur privaten Krankenversicherung, welche je nach individueller Situation zwischen 50% und 80% liegen kann. Dieser Zuschuss gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht. Eine verbeamtete Lehrkraft zahlt somit nur einen gewissen Teil der Krankenversicherungsbeiträge bei einer privaten Krankenversicherung selbst, während der Dienstherr für die restlichen Kosten aufkommt.

In den wirklich meisten Fällen lohnt sich daher für verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer eine private Krankenversicherung. Höhere und umfangreichere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen – verglichen mit einer gesetzlichen Krankenversicherung – machen eine private Krankenversicherung für Lehrkräfte ab sofort auch in Berlin zu einer mehr als sinnvollen Alternative.

Wir von Beihilfe-Partner unterstützen Lehrkräfte, Anwärter, Professoren, Richter und Referendare schon seit über 20 Jahren auf dem Weg in die richtige private Krankenversicherung. Daher lassen Sie sich gerne unverbindlich, schnell und fair von uns beraten. Außerdem bieten wir Ihnen passend zum Start der Verbeamtung von Lehrerinnen und Lehrern in Berlin eine kostenfreie Anwartschaft. Ganz egal, für welche private Krankenversicherung Sie sich am Ende entscheiden.

Beihilfe in Berlin zusammengefasst

Beihilfe in Berlin wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellt eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung des Bundeslands Berlin werden teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt. Diese müssen allerdings gewisse Maßgaben erfüllen. 

Der Dienstherr hat eine besondere Fürsorgepflicht für seine Beamtinnen und Beamten. Er verpflichtet sich, im Krankheits-, Pflege – und Geburtsfall einen Teil der anfallenden Kosten im Rahmen der Beihilfe zu erstatten (vgl. Bundministerium des Innern und für Heimat). Nicht alle Kosten werden erstattet
Nicht alle Aufwendungen werden als beihilfefähig anerkannt. So sind etwa manche Behandlungsmethoden oder Arzneimittel von der Erstattung voll oder teilweise ausgeschlossen. Es ist auch möglich, von den beihilfefähigen Aufwendungen Eigenbehalte abzuziehen. Das heißt, ein Teil der Kosten muss die Beamtin oder der Beamte selbst tragen. Die Beihilfe ist hierbei nicht bundeseinheitlich geregelt. Vielmehr gibt es in den meisten Bundesländern eigene Beihilfeverordnungen, die den Umfang und die Leistungen in den Landesbeihilfeverordnungen regelt.

Karte Deutschland Beihilfe Berlin

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Alle hier genannten Daten der Beihilfevorschriften in Berlin entsprechen dem Stand vom Januar 2020. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherung Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren unabhängigen und unverbindlichen Vergleich.