Beihilfe für Richter und
Justizbeamte

Nach § 2 BhV sind beihilfeberechtigte Personen auch Richter und Beamte des Justizdienstes. Der Beamte und seine Familienangehörigen sind ab Tag der Ernennung oder Vereidigung ebenfalls beihilfeberechtigt. Es gelten die entsprechenden Vorschriften der Bundesländer oder des Bundes für die Beihilfe von Richtern.

Gesetzliche oder private Kranken­versicherung?

Mit der Verbeamtung erwirbt man gleichermaßen die Berechtigung auf Beihilfe, sprich den Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen. Wenn Sie Fragen oder Unterstützung zum Thema Beihilfe für Richter benötigen, sind wir jederzeit gerne für Sie da.

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Hier kann jeder neu Verbeamtete innerhalb einer Frist von zwei Monaten den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wählen. Ein Wechsel macht vor allem aus finanzieller Sicht Sinn. Denn liegt die Höhe der Beihilfe beispielsweise bei 50%, so müsste nur die andere Hälfte der Kosten vom Versicherungsnehmer getragen werden, was die Beiträge in einer privaten Krankenversicherung in der Regel deutlich niedriger macht. Die gesetzlichen Krankenversicherer übernehmen hingegen stets eine 100% Absicherung, womit der Zuschlag der Beihilfe nicht greifen würde. Doch nicht für jeden macht der Wechsel zu einer GKV Sinn.

Beihilfe für Richter - Wir helfen Ihnen gerne

Selbstverständlich gibt es auch Gründe, weshalb sich ein Wechsel der Krankenversicherung für Richter nicht in Frage kommt. Sollte ein Beamter sich nicht für den Wechsel in eine private Krankenversicherung entscheiden, ist ein Wechsel aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder sollte man in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben wollen, übernimmt die Beihilfe für Richter keine 50%, da die gesetzliche Krankenversicherung nur eine 100% Absicherung anbieten kann. Lediglich ein Teil der verbleibenden Restkosten wird durch die Beihilfe gedeckt. In der Regel liegt dann der Beitrag für die GKV je nach Besoldungsgruppe zwischen 400 und 750 Euro. Um einen lückenlosen und für Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Krankenkassen­wechsel durchzuführen, lassen Sie sich am besten schon frühzeitig von uns bei einer eventuell bevorstehenden Verbeamtung beraten.

Im Vergleich zu anderen Dienstleistern führen wir Ihre Anfragen immer völlig anonym und diskret durch. Wir helfen Ihnen z.B. bei einer gesundheitlichen Vorerkrankung, wie Sie den Weg trotzdem in die private Krankenversicherung schaffen. Auch geben wir Ihnen eine ganz klare Aussage, ob sich überhaupt ein Wechsel des Anbieters lohnt oder ob ein Verbleib in der GKV die bessere Alternative ist. Unser Hauptinteresse liegt klar bei der fairen Beratung und wenn ein Wechsel keinen Sinn ergibt, dann sagen wir das auch ganz offen.

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl eines geeigneten Versicherers. Starten Sie daher am besten gleich mit einem unverbindlichen Vergleich. Wir melden uns im Anschluss mit hilfreichen Angeboten bei Ihnen zurück.

Zahlen Sie auch zu viel für Ihre Krankenversicherung?