Beitragsanpassungen in der PKV für Beamte

Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung kommen regelmäßig vor. Wir von Beihilfe-Partner informieren Sie, welche Versicherer ihre Beiträge in welcher Höhe anpassen werden und bei welcher PKV Sie mittelfristig Beitragsstabilität erwarten dürfen.

Beitragsstabilität in der privaten Krankenversicherung für Beamte

Bereits früh im Jahr 2022 informierten wir Sie über die geplanten Beitragserhöhungen der Debeka und anderer Versicherer. Damals mussten Versicherte teils Anpassungen von 17% und mehr in Kauf nehmen, wenn sie sich nicht frühzeitig für einen Wechsel ihrer privaten Krankenversicherung mit Beihilfe-Tarifen entschlossen hatten.

Die Beihilfe-Partner AG möchte Sie immer frühzeitig über geplante Beitragsanpassungen der privaten Krankenversicherungen in den Beihilfe-Tarifen informieren und haben für Sie eine Übersicht zusammengestellt. Welche private Krankenversicherer erhöhen die Beiträge in naher Zukunft? Und um wieviel? Welche PKV garantiert Preisstabilität in der nahen Zukunft?

Von alle privaten Krankenversicherern, zu denen uns bereits jetzt Informationen für die Jahre 2025 und 2026 vorliegen, haben wir eine Übersicht für Sie vorbereitet. Sind auch Sie von einer Beitragserhöhung betroffen? Kontaktieren Sie uns gerne für einen unverbindlichen und fairen Vergleich, ob sich jetzt ein Wechsel lohnt bzw. möglich ist.

Bei welcher PKV sind Sie aktuell versichert? Klicken Sie auf den entsprechenden Link Ihrer PKV und erfahren Sie, wie sich die Beiträge in der nächsten Zeit entwickeln werden.

Hinweis: Die hier gemachten Angaben beziehen sich in der Regel auf Unisex-Tarife im Neugeschäft. Beitragsanpassungen in den Bisex- und Bestandstarifen können abweichen. Alle Angaben ohne Gewähr.

Wenn Sie gerade mit einem mobilen Endgerät unsere Seite besuchen, empfehlen wir Ihnen das Querformat zur besseren Darstellung der folgenden Tabelle.
Krankenversicherer Beitragsentwicklung Info des Versicherers dazu
Beitragsstabilität für Beihilfeberechtigte und Anwärter bis zum 30.04.2025
minimale Beitragsanpassung um ca. 3% zum 01.01.2024
Beitragsstabilität bis zum 31.12.2025
Beitragsstabilität bis zum 01.01.2026
Beitragsstabilität bis zum 31.12.2025
Beitragsgarantie bis zum 31.12.2025
Beitragsstabilität bis zum 31.12.2025
Beitragsanpassungen zum 01.01.2024
Beitragsstabilität bis zum 01.01.2026
Beitragserhöhungen in den Beamtentarifen ab dem 01.01.2025 – Wir rechnen mit Anpassungen bis zu 26% - je nach Tarif und Alter.
Beitragsgarantie bis zum 01.01.2026 im Tarif BK inkl. aller Zusatzbausteine
Beitragsstabilität bis zum 31.03.2024
Kinder werden um ca. 15% erhöht, Jugendliche um ca. 13%, Erwachsene um ca. 4%
Beitragsgarantie bis zum 01.01.2025
Beitragsstabilität bis zum 01.03.2025
Beitragsanpassungen in den Unisex-Tarifen in Höhe von etwa 10%
Beitragsanpassung um ca. 10 %
LVM
Beitragsstabilität bis zum 31.12.2024
Beitragsanpassungen zwischen 4 % und 10 %
Beitragsstabilität bis zum 01.01.2025
Beitragsstabilität bis zum 01.01.2026
Beitragsanpassungen in einigen Beihilfetarifen - gerdae für Anwärter um ca. 6 % bis ca. 15 %
Beitragsgarantie bis zum 01.01.2026
Beitragsstabilität bis zum 31.12.2025
Einige Tarife werden leicht gesenkt, andere bleiben nahezu beitragsstabil. Nur der stationäre Bereich muss erhöht werden. Insgesamt ca. 3% Beitragserhöhung.

Alle Beitragserhöhungen in der PKV ab 2025

Die hier genannten Angaben beruhen entweder auf Daten der Versicherer oder unserer persönlichen Einschätzung, sofern gegenwärtig noch keine zuverlässigen Zahlen vorlagen. Wir aktualisieren diese Seite allerdings laufend, damit Sie immer auf dem neuesten Stand sind.

Erinnerungs-Service

Wir behalten auch im Nachgang alle Termine, die eine Anpassung Ihres Vertrages erfordern, für Sie im Auge und übernehmen die bedarfsgerechte Umstellung.

Premium Antragsservice

Wir reichen Ihren Antrag ein und regeln auch die gesamte Abwicklung der Kündigung inkl. Austausch sämtlicher Bescheinigungen mit Ihrem Vorversicherer.

Erstattungs-Service

Wir kümmern uns auf Wunsch für 24 Monate kostenfrei um die gesamte Einreichung der Leistungsanträge bei Ihrer Krankenversicherung und der zuständigen Beihilfestelle.

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