Die Kündigung der Krankenversicherung für Beamte ist seit 2009 wegen des neu gefassten § 205 VVG einfacher und sicherer geworden. Sie wird erst wirksam, wenn bis zum Beendigungszeitpunkt des noch bestehenden Versicherungsverhältnisses eine nachfolgende neue Krankenversicherung nachgewiesen wird.
Personen in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Ihre Versicherung gefahrlos kündigen und wechseln. Darunter zählt auch auch ein rein vorsorglicher Wechsel zur Fristwahrung, um sich die Entscheidung zum späteren Wechsel in die private Krankenversicherung (PKV) offen zu halten.
Dies gilt grundsätzlich auch für versicherte Personen in einer privaten Krankenversicherung. Um Risiken bei der Kündigung einer bestehenden PKV zu vermeiden, sollten Sie am besten schon vor Kündigung der Krankenversicherung für Beamte eine Annahme bei Ihrer neuen PKV vorweisen können. In der Regel stellt die neue Krankenversicherung bei Annahme direkt oder auf Wunsch eine entsprechende Bescheinigung aus. Eine Kündigung der Krankenversicherung für Beamte ist in der Regel stets mit einer Gesundheitsprüfung verbunden. Wir stellen die Bedingungen für die Kündigung einer Krankenversicherung für Beamte hier nur vereinfacht dar. Lassen Sie sich daher von uns professionell beraten, ob ein Wechsel für Sie überhaupt Sinn macht. Wenn Ihre aktuelle Krankenversicherung zu Ihren Anforderungen und Ihrer Lebenssituation passt, dann werden wir Ihnen von einem Wechsel auch definitiv abraten. Wenn es für Ihre individuelle Situation jedoch eine bessere Lösung gibt, dann helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne, das für Sie dauerhaft beste Ergebnis zu finden.
Je nach individueller Fallgestaltung sind unterschiedliche Fristen und Voraussetzungen für die Kündigung einer bestehenden Krankenversicherung zu beachten. Daher haben wir Ihnen hier einmal die verschiedenen Dinge, die bei einem Wechsel wichtig sind, vereinfacht dargestellt.
Sofern Sie selbst schon “vorarbeiten” möchten, können Sie bei allen Ärzten und/oder Heilbehandlern Ihre Patientenakten in Kopie anfordern, da dies teils auch mehrere Wochen dauern kann – zum Beispiel aufgrund von Praxisurlaub, Arbeitsüberlastung oder sonstigen unvorhergesehenen Gegebenheiten. Für diesen Fall haben wir Ihnen drei beschreibbare Dateien vorbereitet, die Sie gerne nutzen dürfen:
Bei einem sogenannten Statuswechsel sind bei der Kündigung der Krankenversicherung für Beamte zwei Fristen zu beachten:
Wichtige Information: Erfolgt der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse in die PKV rückwirkend, werden zwischenzeitlich bezahlte GKV Beiträge zwar rückerstattet. Eine neue PKV erbringt Leistungen jedoch in der Regel erst ab dem Tag der Policeierung und nicht rückwirkend! Sollten Sie zwischenzeitlich schon Gesundheitsleistungen in Anspruch genommen haben, wären Rückforderungsansprüche der GKV möglich. Außerdem kann sich Ihr Gesundheitszustand als Voraussetzung für die Aufnahme in die PKV jederzeit ändern
Tipp: Beantragen Sie eine neue private Krankenversicherung deshalb unverzüglich sobald die Wechselmöglichkeit feststeht! Dies ist in aller Regel bis zu 6 Monate vor dem Wechseltermin möglich! Sollten sich nachträglich Verzögerungen oder Änderungen ergeben, können Sie den Beginn der PKV immer noch unkompliziert verlegen oder diese zunächst in einen sogenannten Anwartschaftstarif umstellen. Mit einer sogenannten “Vorschaltanwartschaft” ab dem 01.12. können Sie sich außerdem gegebenenfalls noch das günstigere Eintrittsalter des Vorjahres sichern und zahlen so dauerhaft einen je nach Gesellschaft etwa 20€ bis 30€ geringeren Monatsbeitrag für Ihre Krankenversicherung.
Eventuell Kündigungsfrist versäumt? Dann wechseln Sie etwas später per Kündigung der Krankenversicherung für Beamte unter Beachtung der oben genannten ordentlichen Kündigungsfrist. Die frühere “Dreijahresregelung” ist seit 2011 abgeschafft!
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