Beiträge für Beamte in der PKV bei der Allianz bleiben stabil

Die Allianz sichert Ihren Kundinnen und Kunden eine Beitragsgarantie bis zum 30.04.2025 für Beihilfeberechtigte, Anwärterinnen und Anwärter zu.

Beitragsanpassung der Allianz in den Tarifen für Beamte

Beitragsanpassungen sind in der privaten Krankenversicherung leider keine Seltenheit. Steigende Gesundheitskosten, niedrige Leitzinsen oder ungünstige wie schwer kalkulierbare Schadensverläufe machen jährliche Preisanpassungen notwendig, auch wenn natürlich kein Beitragszahler gerne mehr bezahlt.

Eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV hat ergeben, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Zeitraum von 2008 bis 2018 um durchschnittlich 3,05 % jährlich angestiegen sind. Bei den gesetzlichen Krankenkassen betrug der Anstieg im selben Zeitraum 3,28 Prozent, also sogar noch ein kleines bisschen höher.

Die Allianz garantiert bis zum 30.04.2025 Preisstabilität in den Tarifen für Beamtinnen, Beamte und beihilfeberechtigte Personen. Der private Krankenversicherer mit Sitz in München hält seine Beiträge somit mindestens auf einem gleichwertigen Niveau im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Einzig bei den Tarifen mit der Ergänzung zum Krankenhaus Zweibettzimmer läuft diese Garantie bereits zum 31.12.2024 aus.

Sofern Sie dennoch von einer Beitragserhöhung betroffen sein sollten, prüfen Sie am besten gleich, ob sich ein Wechsel in Ihrem individuellen Fall lohnt. Wir beraten Sie absolut schnell, unverbindlich und fair! Und das nun schon seit über 20 Jahren.

Erinnerungs-Service

Wir behalten auch im Nachgang alle Termine, die eine Anpassung Ihres Vertrages erfordern, für Sie im Auge und übernehmen die bedarfsgerechte Umstellung.

Premium Antragsservice

Wir reichen Ihren Antrag ein und regeln auch die gesamte Abwicklung der Kündigung inkl. Austausch sämtlicher Bescheinigungen mit Ihrem Vorversicherer.

Erstattungs-Service

Wir kümmern uns auf Wunsch für 24 Monate kostenfrei um die gesamte Einreichung der Leistungsanträge bei Ihrer Krankenversicherung und der zuständigen Beihilfestelle.

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