Beamte, Anwärter oder Lehrer im Bundesland Berlin haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung in der Bundeshauptstadt wirken dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas konfus. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Berlin abdeckt.
Beihilfe in Berlin wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellt eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung des Bundeslands Berlin werden teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt. Diese müssen allerdings gewisse Maßgaben erfüllen.
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung des Bundeslands Berlin geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung in Berlin auf der Seite des Landesverwaltungsamts Berlin.
Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Berlin entsprechen dem Stand vom Januar 2023. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren unabhängigen und unverbindlichen Vergleich.
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