Beamte, Anwärter oder Lehrer im Bundesland Berlin haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung in der Bundeshauptstadt wirken dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas konfus. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Berlin abdeckt.
Beihilfe in Berlin wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellt eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung des Bundeslands Berlin werden teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt. Diese müssen allerdings gewisse Maßgaben erfüllen.
Bemessungssätze (personenbezogen) | ||
---|---|---|
Beihilfeberechtigte | 50% | |
Beihilfeberechtigte mit mehr als einem Kind | 70% | |
Versorgungsempfänger | 70% | |
Ehegatte / eingetragene Lebenspartner | 70% | Einkommensgrenze Ehegatte / Lebenspartner: 18.000,-€ im VVKJ |
Kinder | 80% | bis maximal 25 Jahre + Wehr- oder Zivildienst |
Absicherung Kinder | |
---|---|
bis 18 Jahre | Generell 80% Beihilfebemessungssatz für das Kind |
Zwischen 18 und 25 Jahre | Generell 80% Beihilfebemessungssatz für das Kind, wenn für dieses Kind noch Kindergeld oder Familienzuschlag gezahlt wird. Voraussetzung: Kind ist in erstmaliger Berufs- oder Schulausbildung, Erststudium, ohne Ausbildungsplatz, ohne Arbeitsplatz, zweiter Berufs-, Schul- oder Zusatzausbildung, ohne Erwerbstätigkeit mit weniger als 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche (Ausbildungsverhältnis oder geringfügige Beschäftigung nach SGB V zählen hier nicht zur Erwerbstätigkeit) oder Kind hat Behinderung und keine eigenen Einkünfte. |
25 Jahre und älter | Kein Beihilfeanspruch für das Kind. Ausnahme: Verlängerung durch Wehr- / Ersatzdienst (aber nicht die Zeit des freiwilligen Wehrdienstes) oder Behinderung ohne eigene Einkünfte. |
Leistungen der Beihilfe | |
---|---|
Ärztliche Behandlungen | Bis Höchstsatz GOÄ |
Heilpraktiker | Mindestsatz GebüH und max. Regelhöchstsatz GOÄ |
Medikamente | Verordnungsfähige Medikamente bis GKV-Festbeträge |
Kürzung Medikamente | 10 % (mind. 5 EUR, max. 10 EUR) |
Fahrtkosten | Ja, niedrigste Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel |
Kürzung Fahrtkosten | 10 % (mind. 5 EUR, max. 10 EUR) |
Belastungsgrenze für Medikamente | 2% der/des Dienstbezüge/Versorgungsbezüge/Rentenzahlbetrags, bei chronisch Kranken 1% |
Hilfsmittel | Gemäß Beihilfekatalog / -höchstätze |
Kürzung Hilfsmittel | 10 % (mind. 5 EUR, max. 10 EUR) |
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) | Unter bestimmten Voraussetzungen |
Rehabilitationsmaßnahmen | Nur für aktive Beamte. Alle Jahre für ärztliche Leistungen, Arznei- und Heilmittel. Unterbringung und Verpflegung bis zu 16 Euro täglich für maximal 21 Tage bei ambulanten Rehabilitationsmaßnahmen. Abzüglich 10 Euro pro stationärem Aufenthaltstag für maximal 28 Tage je Kalenderjahr. |
Sanatoriumsbehandlungen | Maximal niedrigster Satz der jeweiligen Einrichtung |
Kürzung Sanatorium | 10 EUR pro Tag, max. 28 Tage je Kalenderjahr |
Heilkuren | Nur Beilhilfeberechtigte im aktiven Dienst, Unterkunft bis 16,-€. |
Zahnbehandlung | |
---|---|
Zahnärztliche Behandlung | Bis Höchstsatz GOZ |
Kieferorthopädie | Bei Behandlungsbeginn vor dem 18. Lebensjahr oder bei schweren Anomalien |
Zahnersatz | Keine Beihilfe für große Brücken und in der Anwärterzeit |
M+L | zu 40 % anerkannt |
Edelmetall, Keramik | zu 40% anerkannt |
Implantate | Je Kiefer maximal 2, in bestimmten Fällen maximal 4 |
Krankenhausbehandlung | |
---|---|
Regelleistungen | Ja |
Wahlleistungen | Nein |
Kürzung der stationären Beihilfe | Ja |
Kürzung Regelleistungen | 10 EUR pro Tag, max. 28 Tage je Kalenderjahr |
Kürzung Zweibettzimmer | Nein |
Kürzung privatärztliche Behandlung | Nein |
KHT-Angebot | 10,-€ |
Reisen | |
---|---|
Innerhalb EU | Ja, kein Vergleich mit BRD-Kosten |
Außerhalb EU in Europa | Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR) |
Außerhalb Europas | Ja, max. BRD-Kosten (für Kosten ambulant/Zahn erst ab 1.000 EUR) |
Sonstiges | |
---|---|
Kostendämpfungspauschale (= jährliche Selbstbeteiligung) | Keine |
Besonderheiten | Keine |
Alle hier genannten Daten der Beihilfevorschriften in Berlin entsprechen dem Stand vom Januar 2020. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherung Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren unabhängigen und unverbindlichen Vergleich.
© 2022 – Beihilfe-Partner AG