Beamte, Anwärter oder Lehrer im Bundesland Berlin haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung in der Bundeshauptstadt wirken dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas konfus. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Berlin abdeckt.
Durch die Beihilfe im Bundesland Berlin unterstützt Sie Ihr Dienstherr finanziell bei allen notwendigen medizinischen Aufwendungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier eine Auswahl darüber, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte im Bundesland Berlin abgedeckt werden.
In Berlin besteht außerdem die Möglichkeit, die sogenannte pauschale Beihilfe zu nutzen. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite des Landesverwaltungsamtes Berlin. Mit der pauschalen Beihilfe erhalten Sie einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse durch den Beihilfeträger, sofern Sie sich dazu entscheiden, in der GKV versichert zu bleiben.
Hinweis: Der Zuschuss in Höhe von 50 % bezieht sich nur auf die Krankenkassenbeiträge, nicht aber auf die Beiträge zur Pflegepflichtversicherung.
Beihilfe in Berlin wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellt eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Beihilfeverordnung des Bundeslands Berlin werden teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt. Diese müssen allerdings gewisse Maßgaben erfüllen.
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