Beihilfe­vorschriften des Bundes

Bundesbeamte haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung vom Bund. Die Bundesbeihilfeverordnung ist dabei sehr umfangreich und komplex. Auf der anderen Seite ist sie allerdings äußerst wichtig für jeden Bundesbeamten, der die Unterstützung seines Dienstherren in Anspruch nehmen möchte.

Welche Leistungen sind beihilfe­berechtigt?

Abgedeckt durch die Beihilfe vom Bund sind alle Aufwendungen und Leistungen, die notwendig sind. Darunter fallen in aller Regel medizinische Behandlungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick, welche Leistungen durch die Beihilfe vom Bund abgedeckt werden und mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.

Welche Kosten werden erstattet?

Beihilfe wird in Krankheits-, Pflege-, Geburtsfällen und zu Vorsorgemaßnahmen gewährt. Sie stellen eine Beteiligung an den Krankheitskosten durch den öffentlichen Arbeitgeber dar. In der Bundesbeihilfeverordnung werden dabei teils auch Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikern berücksichtigt. Hierbei ist zu beachten, dass die beihilfefähigen Aufwendungen auf die dort genannten Höchstbeträge beschränkt sind. Diese müssen allerdings gewisse Maßgaben erfüllen. Nicht beihilfefähig sind unter anderem Aufwendungen für die Bescheinigung einer Dienstunfähigkeit durch einen Heilpraktiker. Eine detaillierte Übersicht finden Sie auch auf der Seite zu den Heilpraktikerleistungen des Bundesverwaltungsamts.

Beihilfe für Bundesbeamte auf einen Blick

Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung vom Bund geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie die aktuellste Fassung der Bundesbeihilfeverordnung auf der Seite des Bundesverwaltungsamts.

Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften des Bundes entsprechen dem Stand vom Januar 2023. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren unabhängigen und unverbindlichen Vergleich.

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