Beitragsstabilität bei der HUK-COBURG in der PKV für Beamte

Die HUK-COBURG wird die Beiträge in der PKV für Beamte und beihilfeberechtigte Personen bis zum 1. März 2025 auf einem konstanten Niveau halten. Danach erwarten wir eine Anpassung für Beamtinnen und Beamte in Höhe von etwa 8 %.

Beitragsanpassung der HUK-COBURG in der PKV für Beamte

Beitragsanpassungen sind in der privaten Krankenversicherung leider keine Seltenheit. Steigende Gesundheitskosten, niedrige Leitzinsen oder ungünstige wie schwer kalkulierbare Schadensverläufe machen jährliche Preisanpassungen notwendig, auch wenn natürlich kein Beitragszahler gerne mehr bezahlt.

Eine Untersuchung des Wissenschaftlichen Instituts der PKV hat ergeben, dass die Beiträge in der privaten Krankenversicherung im Zeitraum von 2008 bis 2018 um durchschnittlich 3,05 % jährlich angestiegen sind. Bei den gesetzlichen Krankenkassen betrug der Anstieg im selben Zeitraum 3,28 Prozent, also sogar noch ein kleines bisschen höher.

Die HUK-COBURG wird im kommenden Jahr die Beiträge für Beamte und beihilfeberechtigte Personen nicht anpassen. Die Beiträge bleiben bis zum 1. März 2025 stabil. Wir haben bereits erfahren, dass ab Anfang März aufgrund gestiegener Aufwendungen ein Anpassungsbedarf im Rahmen von etwa 8 % erwartet wird.

Wenn auch Sie von der Beitragserhöhung der HUK-COBURG betroffen sind, unterstützen wir sie gerne. Prüfen Sie gleich, ob sich ein Wechsel in Ihrem individuellen Fall lohnt. Wir beraten Sie absolut schnell, unverbindlich und fair! Und das nun schon seit über 20 Jahren.

Erinnerungs-Service

Wir behalten auch im Nachgang alle Termine, die eine Anpassung Ihres Vertrages erfordern, für Sie im Auge und übernehmen die bedarfsgerechte Umstellung.

Premium Antragsservice

Wir reichen Ihren Antrag ein und regeln auch die gesamte Abwicklung der Kündigung inkl. Austausch sämtlicher Bescheinigungen mit Ihrem Vorversicherer.

Erstattungs-Service

Wir kümmern uns auf Wunsch für 24 Monate kostenfrei um die gesamte Einreichung der Leistungsanträge bei Ihrer Krankenversicherung und der zuständigen Beihilfestelle.

Zahlen Sie auch zu viel für Ihre Krankenversicherung?