Beamte, Anwärter oder Lehrer in Thüringen haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung. Die Beihilfeverordnung in Thüringen sind dabei auf den ersten Blick vielleicht etwas undurchsichtig. Wir erklären Ihnen, welche Leistungen die Beihilfe in Thüringen abdeckt.
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung des Bundeslands Thüringen geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung in Thüringen auf der Seite des Landesamts für Finanzen.
Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Thüringen entsprechen dem Stand vom Januar 2023. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren fairen und unverbindlichen Vergleich.
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