Beamte, Anwärter oder Lehrer haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung im Land Baden-Württemberg. Die Beihilfeverordnung im süddeutschen Bundesland kann dabei auf den ersten Blick recht komplex wirken. Hier erfahren Sie welche Leistungen die Beihilfe in Baden-Württemberg abdeckt.
Abgedeckt durch die Beihilfe im Bundesland Baden-Württemberg sind alle notwendigen medizinischen Aufwendungen und Leistungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte im Land Baden-Württemberg abgedeckt werden und wo Sie mit einer Kostenerstattung rechnen können.
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