Beamte, Anwärter oder Lehrer haben Anspruch auf Beihilfe zur privaten Krankenversicherung im Land Baden-Württemberg. Die Beihilfeverordnung im süddeutschen Bundesland kann dabei auf den ersten Blick recht komplex wirken. Hier erfahren Sie welche Leistungen die Beihilfe in Baden-Württemberg abdeckt.
Abgedeckt durch die Beihilfe im Bundesland Baden-Württemberg sind alle notwendigen medizinischen Aufwendungen und Leistungen. Darüber hinaus werden auch sämtliche Anwendungen, Arzneien und Medikamente berücksichtigt, die Ihnen ein Arzt verschrieben hat. Ärzte und Psychotherapeuten werden hierbei als ausgebildete Fachkräfte angesehen, die eine Notwendigkeit objektiv einschätzen können, um eine Heilbehandlung anzustoßen. Wir geben Ihnen hier einen Überblick, welche Leistungen durch die Beihilfe für Beamte im Land Baden-Württemberg abgedeckt werden und wo Sie mit einer Kostenerstattung rechnen können.
Wir möchten Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht zu den Leistungen geben, die in der Beihilfeverordnung des Landes Baden-Württemberg geregelt sind. Bitte beachten Sie, dass es jederzeit Anpassungen geben kann und unsere Daten daher nicht zwingend verbindlich sind. Wir bemühen uns sehr, die hier aufgeführten Leistungs- und Bemessungssätze laufend auf dem neuesten Stand zu halten. Im Zweifel finden Sie die aktuellste Fassung der Beihilfeverordnung in Baden-Württemberg auf der Seite des Landesamts für Besoldung und Versorgung.
Alle in unserer Übersicht genannten Daten der Beihilfevorschriften in Baden-Württemberg entsprechen dem Stand vom Januar 2023. Wenn Sie sich individuell beraten lassen möchten, welche private Krankenversicherungen Ihre Wünsche und Bedürfnisse abdeckt, starten Sie doch gerne unseren fairen und unverbindlichen Vergleich.
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