Kranken­kassen­wechsel für Beamte

Für Beamte übernimmt der Dienstherr über die sogenannte Beihilfe mindestens die Hälfte der Kosten Ihrer Krankenversicherung. Sie benötigen daher nur eine Absicherung der verbleibenden Kosten. Für verbeamtete Personen gelten bei einer Kündigung Ihrer Krankenversicherung und einem Krankenkassen­wechsel für Beamte einige Sonderregelungen.

Sonder­kündigungs­recht ​

Nach dem Referendariat steht Ihnen als Mitglied bei einer gesetzlichen Kranken­versicherung kein Sonderkündigungsrecht zu. Bitte beachten Sie bei einem Krankenkassen­wechsel für Beamte auch unsere folgenden Tipps.

Mensch Patient Untersuchung Arzt

Beamte auf Widerruf – zum Beispiel Referendare -, Beamte auf Probe oder verbeamtete Personen auf Lebenszeit sind in den meisten Fällen Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ein zuvor gesetzlich pflichtversicherter Beamter hat mit dem Beginn seiner oder ihrer Beamtenlaufbahn ein Sonderkündigungsrecht und kann daher zum Termin der Verbeamtung in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln.

Dieser Wechsel ist grundsätzlich auch rückwirkend möglich. Dabei sind jedoch zwei wichtige Fristen zu beachten.

  1. Nach Abmeldung Ihres Arbeitgebers bei der Krankenversicherung geht Ihnen das Schreiben der Krankenkasse bezüglich Ihrer Abmeldung zu. Ab Zugang des Schreibens haben Sie 2 Wochen Zeit, Ihrer alten Krankenversicherung eine neue Krankenversicherung nachzuweisen.
  2. Sie können nach Ihrer Verbeamtung der alten Krankenkasse 2 Monate rückwirkend einen neuen Krankenversicherer benennen. Sind diese zwei Monate ab Verbeamtung verstrichen und Sie haben keinen neuen Versicherer, der Ihre Aufnahme bestätigt, bleiben Sie bis zur erneuten Kündigung freiwillig gesetzlich versichertes Mitglied Ihrer alten Krankenversicherung. Bei einem Krankenkassenwechsel für Beamte beträgt in diesem Fall die Kündigungsfrist immer zwei Monate zum Ende des Monats.

Öffnungs­aktion der privaten Kranken­versicherungen ​

Einige private Krankenversicherer bieten über die sogenannte “Tariföffnungsaktion” unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Versicherungs­möglichkeit für Beamtenanfänger mit Vorerkrankungen. Diese Öffnungsaktion muss innerhalb der ersten 6 Monate nach Erstverbeamtung erfolgen, wobei eine Verbeamtung auf Widerruf oder ein Referendariat hierbei nicht als Erstverbeamtung gewertet wird. Somit ist die angesprochene Öffnungsaktion der privaten Kassen für viele erst ab einer Verbeamtung auf Probe möglich. Für Beamte, die vorher bereits freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung waren, gilt die normale oder ordentliche Kündigungsfrist für freiwillig gesetzlich Versicherte zum Ende des übernächsten Monats.

Beendigung des Referen­dariats ​

Mit dem Ende eines Referendariats steht in der Regel auch ein Statuswechsel des Beschäftigungs­verhältnisses ins Haus. Dem Wechsel des Status als Beamter auf Widerruf zum Beamten auf Probe geht meist auch eine Tarifumstellung vom Anwärter- in den Beamtentarif einher. Dabei entsteht für scheidende Referendare beziehungsweise tariflich neu eingeordnete Beamte auf Probe ein neues Sonderkündigungs­recht, das gegebenenfalls auch einen Krankenkassen­wechsel für Beamte ermöglicht.​ Wenn Sie bereits privat versichert sind und in eine andere private Krankenversicherung wechseln möchten, dann müssen Sie die regulären und ordentlichen Kündigungsfristen Ihres Versicherers beachten. Hierbei ist der allgemeine Gesundheitszustand immer eine Grundvoraussetzung für einen erneuten Wechsel zu einem anderen Versicherer. Die Kündigung Ihrer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung sollte möglichst durch Ihren Fachberater erfolgen. Der Zeitpunkt für den Beginn Ihrer neuen Krankenversicherung und das Ende Ihrer alten Krankenversicherung muss exakt abgestimmt werden. Ein formaler Fehler kostet Sie unter Umständen viel Geld. Ein Beispiel: Ihr neu abgeschlossener, privater Versicherungsschutz greift nur um einen Tag zu spät, da die exakten Kündigungsfristen nicht korrekt bei Ihrer alten Versicherung eingegangen sind. So kann es sein, dass sich durch diesen Formfehler Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung um bis zu drei Monate verlängert. Eine unnötige wie ärgerliche Situation, wenn der Krankenkassenwechsel eines Beamten mehr Zeit und Geld kostet als nötig.

Unser Service für Sie

Sie sind Referendar oder Beamter auf Widerruf und haben verschiedene Fragen, welche sich auf die Zeit und Ihren Versicherungsschutz nach Ihrem Referendariat beziehen? Oder möchten Sie eine ehrliche und unabhängige Beratung, ob sich ein Krankenkassen­wechsel für Beamte auch für Sie lohnt? Da auch wir immer erst Ihren individuellen Fall und Ihre Situation prüfen müssen, freuen wir uns auf Ihre kurze Nachricht, bestenfalls über unser kurzes Kontaktformular. Wir melden uns dann rasch mit weiteren Informationen für Sie zurück.

Sofern Sie selbst schon “vorarbeiten” möchten, können Sie bei allen Ärzten und/oder Heilbehandlern Ihre Patientenakten in Kopie anfordern, da dies teils auch mehrere Wochen dauern kann – zum Beispiel aufgrund von Praxisurlaub, Arbeitsüberlastung oder sonstigen unvorhergesehenen Gegebenheiten. Für diesen Fall haben wir Ihnen drei beschreibbare Dateien vorbereitet, die Sie gerne nutzen dürfen:

Zahlen Sie auch zu viel für Ihre Krankenversicherung?