Für Beamte übernimmt der Dienstherr über die sogenannte Beihilfe mindestens die Hälfte der Kosten Ihrer Krankenversicherung. Sie benötigen daher nur eine Absicherung der verbleibenden Kosten. Für verbeamtete Personen gelten bei einer Kündigung Ihrer Krankenversicherung und einem Krankenkassenwechsel für Beamte einige Sonderregelungen.
Nach dem Referendariat steht Ihnen als Mitglied bei einer gesetzlichen Krankenversicherung kein Sonderkündigungsrecht zu. Bitte beachten Sie bei einem Krankenkassenwechsel für Beamte auch unsere folgenden Tipps.
Beamte auf Widerruf – zum Beispiel Referendare -, Beamte auf Probe oder verbeamtete Personen auf Lebenszeit sind in den meisten Fällen Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Ein zuvor gesetzlich pflichtversicherter Beamter hat mit dem Beginn seiner oder ihrer Beamtenlaufbahn ein Sonderkündigungsrecht und kann daher zum Termin der Verbeamtung in eine private Krankenversicherung (PKV) wechseln.
Dieser Wechsel ist grundsätzlich auch rückwirkend möglich. Dabei sind jedoch zwei wichtige Fristen zu beachten.
Sie sind Referendar oder Beamter auf Widerruf und haben verschiedene Fragen, welche sich auf die Zeit und Ihren Versicherungsschutz nach Ihrem Referendariat beziehen? Oder möchten Sie eine ehrliche und unverbindliche Beratung, ob sich ein Krankenkassenwechsel für Beamte auch für Sie lohnt? Da auch wir immer erst Ihren individuellen Fall und Ihre Situation prüfen müssen, freuen wir uns auf Ihre kurze Nachricht, bestenfalls über unser kurzes Kontaktformular. Wir melden uns dann rasch mit weiteren Informationen für Sie zurück.
Sofern Sie selbst schon “vorarbeiten” möchten, können Sie bei allen Ärzten und/oder Heilbehandlern Ihre Patientenakten in Kopie anfordern, da dies teils auch mehrere Wochen dauern kann – zum Beispiel aufgrund von Praxisurlaub, Arbeitsüberlastung oder sonstigen unvorhergesehenen Gegebenheiten. Für diesen Fall haben wir Ihnen drei beschreibbare Dateien vorbereitet, die Sie gerne nutzen dürfen:
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