Berufs- und Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte

Eine Dienstunfähigkeit kündigt sich in der Regel nicht vorher an. Sie kommt plötzlich und unerwartet. Ein Beispiel, wie es sich jeder bestimmt schon einmal so oder so ähnlich ausgemalt hat, doch wie es sich natürlich niemand wünscht.

Absicherung gegen Dienstunfähigkeit

Eine Beamtin hat sich bei einem privaten Reitunfall so schwer verletzt, dass sie über einen längeren Zeitraum hinweg Ihren Beruf als Lehrerin nicht mehr ausüben kann. Erfreulicherweise hat die Kundin eine Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte abgeschlossen, die jetzt bis zur vollständigen Genesung eine monatliche Rente auszahlt.
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Solch ein Fall macht leider deutlich, dass sich niemand von einem Unfall oder einer schweren Erkrankung freisprechen kann. Gut ist dann zu wissen,  dass man sich zumindest um den finanziellen Teil keine Sorgen zu machen braucht! Für etwa 30,- € monatlich ist eine entsprechende Absicherung für Sie möglich. Bei jungen Beamtenanwärterinnen und -anwärtern geht es mit einem Sondertarif sogar schon ab 10€ Beitrag pro Monat los. Denn auch Beamte haben im Falle einer Dienstunfähigkeit keine 100%ige Absicherung des Einkommens durch ihren Dienstherren. Vielmehr ist es so, dass in den meisten Fällen die so genannte Mindestversorgung greift und diese erst nach ca. 15-20 Dienstjahren langsam steigt. Wird man also vorher, wenn auch nur temporär, dienstunfähig, so hat man also in jedem Fall eine deutliche Lücke zum letzten Nettoeinkommen. Aus diesem Grund empfehlen wir dieses Risiko entsprechend mit der Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte abzusichern. Sie können auch eine grobe Berechnung gerne einmal selbst durchführen.

Wann eine Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte greift

Bei einem Beamten des Arbeitsamtes sitzt aufgrund einer Messerattacke eines Kunden der seelische Schock dermaßen tief, dass der Mann nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf auszuüben. Auch bei privaten Ereignissen, wie beispielsweise lebensverändernden Diagnosen wie Krebs, ist die weitere Ausübung des Berufes kaum vorstellbar. Als dienstunfähig können Beamte angesehen werden, wenn Sie infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet haben und keine Aussicht besteht, dass der Beamte innerhalb der nächsten sechs Monate wieder voll dienstfähig sein wird. In der Regel hat die verbeamtete Person dann nur noch einen Bezug von etwa 50% der vorherigen Bezüge. Dies hängt allerdings stark von der eigenen Besoldungsgruppe ab. Sobald man dann in den Vorruhestand versetzt wurde, leistet dann die abgeschlossene Dienstunfähigkeits-Rente. Andernfalls muss der Beamte nun meist durch eine Diensttauglichkeitsprüfung nachweisen, dass er wieder dienstfähig ist. Leider ist dieses bei schweren Erkrankungen nahezu unmöglich oder dauert sehr lange. Wir wünschen Ihnen, dass Sie niemals in eine solche Situation kommen werden! Leider zeigen statistische Zahlen jedoch, dass gerade Beamte durch unterschiedlichste Einflüsse wie durch Sehstörungen, Unfälle, psychische Erkrankungen, Krebsdiagnosen, Mobbing oder Burn-Out eine Berufsgruppe mit vielen Dienstunfähigkeitsfällen ist. Wir geben ganz klar den Rat an alle Beamte, Lehrer, Feuerwehrmänner, Polizeibeamte, Professoren und Richter: Eine Dienstunfähigkeits­versicherung für Beamte gehört genau so wie eine Diensthaftpflicht­versicherung unbedingt zum Grundgerüst einer jeden verbeamteten Person.

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