Bei einem Beamten des Arbeitsamtes sitzt aufgrund einer Messerattacke eines Kunden der seelische Schock dermaßen tief, dass der Mann nicht mehr in der Lage ist seinen Beruf auszuüben. Auch bei privaten Ereignissen, wie beispielsweise lebensverändernden Diagnosen wie Krebs, ist die weitere Ausübung des Berufes kaum vorstellbar. Als dienstunfähig können Beamte angesehen werden, wenn Sie infolge einer Erkrankung oder eines Unfalls innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst geleistet haben und keine Aussicht besteht, dass der Beamte innerhalb der nächsten sechs Monate wieder voll dienstfähig sein wird.
In der Regel hat die verbeamtete Person dann nur noch einen Bezug von etwa 50% der vorherigen Bezüge. Dies hängt allerdings stark von der eigenen Besoldungsgruppe ab. Sobald man dann in den Vorruhestand versetzt wurde, leistet dann die abgeschlossene Dienstunfähigkeits-Rente. Andernfalls muss der Beamte nun meist durch eine Diensttauglichkeitsprüfung nachweisen, dass er wieder dienstfähig ist. Leider ist dieses bei schweren Erkrankungen nahezu unmöglich oder dauert sehr lange.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie niemals in eine solche Situation kommen werden! Leider zeigen statistische Zahlen jedoch, dass gerade Beamte durch unterschiedlichste Einflüsse wie durch Sehstörungen, Unfälle, psychische Erkrankungen, Krebsdiagnosen, Mobbing oder Burn-Out eine Berufsgruppe mit vielen Dienstunfähigkeitsfällen ist. Wir geben ganz klar den Rat an alle Beamte, Lehrer, Feuerwehrmänner, Polizeibeamte, Professoren und Richter: Eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte gehört genau so wie eine
Diensthaftpflichtversicherung unbedingt zum Grundgerüst einer jeden verbeamteten Person.