Beihilfe für Polizisten

Nach § 2 BhV sind beihilfeberechtigte Personen u.a. Beamte der Polizei, Feuerwehr oder auch Soldaten. Der Beamte und seine beihilfeberechtigten Familienangehörigen sind ab dem Tag der Ernennung ebenfalls beihilfeberechtigt.

Wann haben Sie Anspruch auf Beihilfe?

Mit der Verbeamtung erwirbt man den Status des Beihilfeberechtigten. Hier kann jeder verbeamtete Polizist innerhalb von zwei Monaten den Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) wählen. In diesem Fall trägt die Beihilfe für Polizisten mindestens 50% der Krankheitskosten. Eine private Krankenversicherung deckt die andere Hälfte der Gesundheitskosten ab.

Polizei Einsatz Beihilfe
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Sollte sich ein Polizeibeamter nicht für den Wechsel in die PKV entscheiden, so übernimmt die Beihilfe nicht die Hälfte der Kosten. Denn eine gesetzliche Krankenversicherung bietet in der Regel nur eine 100% Absicherung an. Lediglich ein Teil der verbleibenden Restkosten wird dann durch die Beihilfe gedeckt. In der Regel liegt dann der Beitrag für die GKV je nach Besoldungsgruppe zwischen 400 und 750 Euro.

Um einen lückenlosen und für Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Krankenkassenwechsel durchzuführen, lassen Sie sich bestenfalls so früh es geht beraten. Wir führen in jedem Anfragefall eine individuelle Risikoanalyse durch. Danach können wir Ihnen eine 100%ige Zusage über Ihre Versicherbarkeit und die Höhe Ihres Beitrages bei allen relevanten Versicherern nennen. Im Vergleich zu anderen Dienstleistern führen wir Ihre Anfragen immer völlig anonym durch. Wir helfen Ihnen auch dann, wenn bei Ihnen eine gesundheitlichen Vorerkrankung diagnostiziert wurde. Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Weg trotzdem in die private Krankenversicherung schaffen. Auch geben wir Ihnen eine ganz klare Aussage, ob sich überhaupt ein Wechsel des Anbieters lohnt oder ob ein Verbleib in der GKV die bessere Alternative ist. Unser Hauptinteresse liegt klar bei der fairen Beratung und wenn ein Wechsel keinen Sinn ergibt, dann sagen wir das auch ganz offen.

Welche Kranken­versicherung ist für Beamte der Polizei oder Feuerwehr optimal?

Beamte der Polizei, Feuerwehr und Soldaten erhalten entweder Heilfürsorge oder den Anspruch auf Beihilfe. Bei der Heilfürsorge handelt es sich um eine besondere Form der Fürsorge des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten. Sie gehört weder zur gesetzlichen noch zur privaten Krankenversicherung. Heilfürsorge wird speziell denjenigen Berufsgruppen gewährt, deren Tätigkeit besonders risikoreich und gefährlich ist. Heilfürsorge gewährleistet eine kostenlose und angemessene Gesundheitsvorsorge. Es sind alle notwendigen Leistungen sowohl im Inland als auch im Ausland durch Kostenübernahme des Dienstherren abgedeckt.

Je nach Bundesland werden Polizeibeamte in der Ausbildung über die Heilfürsorge versorgt. Der Anspruch auf Beihilfe für Polizisten besteht im Anschluss an Ihre Ausbildung. In einigen Bundesländern wird während des aktiven Dienstes die Heilfürsorge gewährt und mit Eintritt in den Ruhestand der Status auf Beamter mit Beihilfeanspruch geändert. Wir empfehlen in beiden Fällen eine kleine Anwartschaft bei einem Krankenversicherer Ihrer Wahl, damit Sie Ihren Gesundheitszustand für eine spätere Krankenversicherung sichern. Eine große Anwartschaft lohnt sich in vielen Fällen nicht! Wichtig ist dabei, dass die Leistungen der Heilfürsorge oder auch truppenärztliche Versorgung in etwa mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar sind. In jedem Fall sollten Sie diesen Grundschutz neben einer kleinen Anwartschaft aufstocken.

Besondere Merkmale für Soldaten

Soldaten und Zeitsoldaten haben einen besonderen Status. Ihre ärztliche Versorgung erfolgt grundsätzlich im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung. Ist ein Soldat erkrankt, hat er zunächst den nächstmöglichen Truppenarzt aufzusuchen. Erst in schwerwiegenden Fällen kann der Truppenarzt eine Überweisung in ein öffentliches Krankenhaus ausstellen. Die Kosten dieser Behandlung werden dann durch die Heilfürsorge vom Dienstherren übernommen. Bei Auslandsreisen, die vielleicht im Urlaub des Soldaten erfolgen und wo der Soldat keine Möglichkeit hat, einen Truppenarzt aufzusuchen, empfehlen wir grundsätzlich den Abschluss einer Auslandsreise­krankenversicherung.

Nachdem der Zeitsoldat seinen Dienst abgeleistet hat, gewährt in der Regel der Dienstherr eine Weiterbildung, um wieder normal in das Berufsleben integriert zu werden. Hier werden sogenannte Übergangsgebührnisse an den Soldaten geleistet. Diese werden für eine bestimmte Zeit gewährt und sind mit dem Beihilfestatus und der Beihilfeberechtigung des Bundes gleichzusetzen. Hier werden dann die Restkosten während der Zeit des Bezuges der Übergangsgebührnisse durch eine private Krankenversicherung versichert. Die Beihilfe beträgt in diesem Fall generell 70%.

Wir beraten Sie unabhängig und fair!

Um einen lückenlosen und für Ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Wechsel Ihrer Krankenversicherung durchzuführen, lassen Sie sich frühzeitig beraten. Wir führen bei jeder Anfrage eine individuelle Risikoanalyse durch, um Ihnen eine eindeutige Zusage über Ihre Versicherbarkeit und Ihres Beitrages bei allen Versicherern zu nennen.

Im Vergleich zu anderen Dienstleistern führen wir Ihre Anfragen immer völlig anonym durch. Wir helfen Ihnen zum Beispiel auch bei einer enormen, gesundheitlichen Vorerkrankung, wie Sie den Weg trotzdem in die private Krankenversicherung schaffen. Auch geben wir Ihnen eine ganz klare Aussage, ob sich überhaupt ein Wechsel des Anbieters lohnt oder ob ein Verbleib in der GKV die bessere Alternative ist. Unser Hauptinteresse liegt klar bei der fairen Beratung und wenn ein Wechsel keinen Sinn ergibt, dann sagen wir das auch ganz offen. Unser Ziel ist ganz klar, dass Sie mit der Beihilfe für Polizisten und der Wahl der besten Krankenversicherung sowohl preislich als auch leistungsorientiert optimal aufgestellt sind.

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