Private Krankenversicherungen erhöhen regelmäßig ihre Beiträge. Nicht immer ist das auch rechtens. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte nun erneut, dass viele Beitragsanpassungen in der PKV seit 2014 nur unzureichend begründet sind. Nach dem vorliegenden Urteil (Aktenzeichen IV ZR 36/20) vom 14. April 2021 muss nun die AXA mehrere tausend Euro an den Kläger zurückzahlen.
Auf viele Versicherte in der privaten Krankenversicherung kommen jedes Jahr teils heftige Beitragserhöhungen zu. Sei es wegen des niedrigen Zinsumfeldes, eines schlechten Schadenverlaufs oder sonstiger Gründe. Es ist immer ein Ärgernis, weil natürlich niemand gerne mehr im Jahr für die eigene Krankenversicherung bezahlt. Aber wann sind Beitragserhöhungen in der PKV ausreichend begründet und wann nicht? Auf jeden Fall muss der Verbraucher nachvollziehen können, die Prämienanpassung nachvollziehen können.
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