Viele Beitragserhöhungen in der PKV unwirksam

Private Krankenversicherungen erhöhen regelmäßig ihre Beiträge. Nicht immer ist das auch rechtens. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte nun erneut, dass viele Beitragsanpassungen in der PKV seit 2014 nur unzureichend begründet sind. Nach dem vorliegenden Urteil (Aktenzeichen IV ZR 36/20) vom 14. April 2021 muss nun die AXA mehrere tausend Euro an den Kläger zurückzahlen.

Auf viele Versicherte in der privaten Krankenversicherung kommen jedes Jahr teils heftige Beitragserhöhungen zu. Sei es wegen des niedrigen Zinsumfeldes, eines schlechten Schadenverlaufs oder sonstiger Gründe. Es ist immer ein Ärgernis, weil natürlich niemand gerne mehr im Jahr für die eigene Krankenversicherung bezahlt. Aber wann sind Beitragserhöhungen in der PKV ausreichend begründet und wann nicht? Auf jeden Fall muss der Verbraucher nachvollziehen können, die Prämienanpassung nachvollziehen können.

Hammer Gericht Urteil Beitragserhöhung in der PKV unwirksam
Beitragserhöhungen in der PKV müssen vorher immer genau geprüft werden und können nicht einfach willkürlich durchgeführt werden. Dabei spielt auch die korrekte Begründung eine ganz entscheidende Rolle. Viele Versicherer haben dies aus Sicht des BGH nicht ausreichend genug getan. Durch das Urteil besteht nun für viele Versicherte die Möglichkeit, sich zu unrecht gezahlte Beitragserhöhungen erstatten zu lassen.

Um wie viel Geld kann es dabei genau gehen?

Juristisch umstritten ist aktuell noch, wie groß der Zeitraum ist, in dem mangelhaft begründete Beitragserhöhungen zurückgefordert werden können. Die Rede ist hier von drei oder zehn Jahren. Rechtsanwalt Florian Rosing aus Berlin, der auch Mitglied im DAV ist, dem Deutscher Anwaltverein e.V., erklärt dazu: „Bei drei Jahren liegt der durchschnittliche Erstattungsbetrag bei 3500 Euro. Bei zehn Jahren sind es im Durchschnitt 7500 Euro.“ Eine Prüfung, ob auch Sie Anspruch auf eine aussichtsreiche Rückforderung zu viel gezahlter Beiträge haben, kann sich also durchaus lohnen. Sofern Sie das machen möchten, können wir nur empfehlen, sich fachkundigen Rat einzuholen.
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