Privat krankenversicherte Beamtinnen und Beamte können auch nach der Corona-Pandemie telemedizinische Leistungen in der Psychotherapie in Anspruch nehmen.
In einer Pressemitteilung vom 4. Januar 2022 sprechen sich der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfe für Beamte für diese Vereinbarung aus. So werden telemedizinische Leistungen in der Psychotherapie auch nach der Corona-Pandemie dauerhaft ermöglicht.
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