Psychotherapeutische Videobehandlung dauerhaft möglich

Privat krankenversicherte Beamtinnen und Beamte können auch nach der Corona-Pandemie telemedizinische Leistungen in der Psychotherapie in Anspruch nehmen. 

In einer Pressemitteilung vom 4. Januar 2022 sprechen sich der Bundespsycho­therapeutenkammer (BPtK), der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Beihilfe für Beamte für diese Vereinbarung aus. So werden telemedizinische Leistungen in der Psychotherapie auch nach der Corona-Pandemie dauerhaft ermöglicht.

Videosprechstunde in der Psychotherapie für Beamte Grafik Telemedizin

Versicherungspflichtgrenze bleibt unverändert

„Die Kombination aus Präsenz- und Videobehandlung bietet die Chance, Patientinnen und Patienten, die nicht immer eine Praxis aufsuchen können, kontinuierlich zu versorgen.“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz diesen Entschluss. „Eine entsprechende Regelung erwarten wir auch von den gesetzlichen Krankenkassen.“ Neun von zehn Psychotherapeutinnen und -therapeuten können sich laut einer Online-Umfrage der BPtK aus dem Jahr 2020 eine Fortsetzung des telemedizinischen Angebots auch nach einem Ende der weltweit grassierenden Corona-Pandemie vorstellen. Das Team von Beihilfe-Partner unterstützt Sie gerne bei entsprechenden Fragen rund ums Thema Beihilfe für Beamte.
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