Das Thema „Private Krankenversicherung“ hat schon so manchem vor und nach Vertragsabschluss graue Haare beschert. Was will ich eigentlich für Leistungen und was gibt es für Unterschiede? Worauf muss ich achten? Wie gehe ich am sinnvollsten vor? Was mache ich, wenn meine Krankenversicherung später nicht leistet? Wo finde ich verbindliche Antworten? Die Liste der Fragen ist schier unendlich.
Vor allem für Beamte herrscht überall zumeist nur tödliches Halbwissen – nicht nur im Internet! Sogar bei vielen Mitarbeitern gesetzlicher Krankenkassen, Beihilfestellen und auch privater Krankenversicherungen ist das Wissen um alle Besonderheiten bei Beamten (besonders systemübergreifend) eher rudimentär. Dafür gibt es mehrere nachvollziehbare Gründe: Das Thema ist sehr komplex und die Zielgruppe eher klein.
Der Großteil der Ansprechpartner hat daher, wie auch die meisten Versicherungsvertreter, ein zwar breitgefächertes, aber jeweils nur oberflächliches Wissen, um zumindest die gängigen Fragen der verschiedenen Gebiete beantworten zu können. Der Rest hat sich i.d.R. auf die gängigen Teilbereiche, wie z.B. Sachversicherungen spezialisiert. Aus wirtschaftlicher und organisatorischer Sicht ist diese Tatsache sicher nicht verwerflich.
Anders als bei Angestellten oder Selbständigen greifen die Instanzen private Krankenversicherung, gesetzliche Krankenkasse und Beihilfestelle bei Beamten allerdings dauerhaft eng ineinander. Was durch die o.g. Organisation zumeist fehlt, ist ein Bindeglied, dass sich speziell im Hinblick auf Beihilfeempfänger mit all diesen Instanzen gleichzeitig auskennt.
Gerade bei der Wahl des richtigen Versicherers empfiehlt es sich daher, einen Spezialisten für Beamte zu Rate zu ziehen. Damit Sie nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, verschafft er Ihnen nicht nur einen objektiven Blick auf die verschiedenen Tarife aller Gesellschaften am Markt, sondern erläutert Ihnen auch die Hintergründe.
Ein Versicherungsvertreter kann dies kaum leisten, da er rechtlich gesehen auf Seiten seines Arbeitgebers steht und dementsprechend auch seine Interessen vertritt. Dazu gehört verständlicher Weise eher, (vermeintliche) Stärken und Leistungen in den Vordergrund zu stellen, als auf Schwächen oder Lücken hinzuweisen. Ein Makler hingegen ist gesetzlich verpflichtet Ihre Interessen als Kunde wahrzunehmen und Sie objektiv zu beraten…auch im Leistungsfall.
Doch werden Sie jetzt nicht vorschnell: Nicht jeder Makler kennt sich mit Krankenversicherungen speziell für Beamte tatsächlich aus. Auch hier ist das Wissen bei 99% eher breit, aber nicht tief auf alle Sparte aufgeteilt.
Daher unser Tipp 1:
Suchen Sie einen fairen Berater, der sich auf Beamte spezialisiert hat.
Ihr Beamtenspezialist bespricht mit Ihnen, welche Leistungen Sie von Ihrer Versicherung erwarten, klärt antragsrelevante Fragen, wie zum Beispiel eventuelle Vorerkrankungen und erstellt im Anschluss mit Hilfe spezieller Analyseprogramme einen Vergleich der nach Ihren Vorgaben in Frage kommenden Versicherer. Aber Vorsicht! Hier gilt oftmals: Billig muss man sich leisten können. Hinter den günstigen Tarifen verstecken sich nicht selten hohe Eigenanteile und Leistungsbegrenzungen. Auch entpuppt sich der laut Vergleich günstigste Anbieter auf lange Sicht häufig als nur wenig beitragsstabil.
Unser Tipp 2:
Wählen Sie nicht einfach den günstigsten Versicherer aus. Berücksichtigen Sie auch Beitragsverläufe für die Zukunft, Kulanz im Schadensfall, Leistungsbegrenzungen, Zuzahlungen und Sonderleistungen. Ein kompetenter Beamten-Spezialist sollte Ihnen diese Informationen problemlos zur Verfügung stellen können.
In der privaten Krankenversicherung sind viele Begriffe und Sachverhalte alles andere als selbsterklärend. Vor allem für Beamte gibt es vor dem Hintergrund der einzelnen Beihilfeverordnungen viele Besonderheiten, die einer Erläuterung anhand von Beispielen bedürfen.
Unser Tipp 3:
Zögern Sie nicht, Leistungen und Zusammenhänge zu hinterfragen!
Sobald Sie sich für eine Gesellschaft und die entsprechende Tarifkombination entschieden haben, muss der zugehörige Antrag ausgefüllt werden. Zu beachten sind hier vor allem die Gesundheitsfragen. Denken Sie bei der Beantwortung genau nach und erwähnen Sie lieber zu viel als zu wenig. Auch wenn Ihr Antrag angenommen wird, fordert Ihr Versicherer in der Regel beim ersten Leistungsfall, der über eine Grippe hinausgeht, detaillierte Informationen von Ihrem Arzt an. Meistens tauchen in Ihre Akte dann Diagnosen auf, von denen Sie gar nichts wussten, oder die Sie als nicht relevant eingeschätzt haben. Kommt es im Leistungsfall zu so einer Situation, beruft sich die Krankenversicherung oftmals auf eine Anzeigepflichtsverletzung, um die Vertragskonditionen neu zu bewerten. Im schlimmsten Fall kann dies zu einer Vertragsaufhebung führen und die Suche nach einer neuen Gesellschaft erschweren oder sogar unmöglich machen.
Unser Tipp 4:
Fordern Sie von Ihrer Vorversicherung und allen Ärzten, bei denen Sie in den antragsrelevanten Zeiträumen waren, einen Auszug aus Ihrer Patientenakte an. Sollten darin Diagnosen auftauchen, von denen Sie nichts wissen oder die nicht korrekt sind, weisen Sie Ihren Beamten-Spezialisten unbedingt darauf hin. Er wird Ihnen helfen, diese Sachverhalte zu klären und gegebenenfalls zu entkräften.
Wurde Ihr Antrag angenommen, möchten Sie natürlich keine doppelten Beiträge zahlen. Zudem gibt es Fristen einzuhalten und eine Vielzahl von Bescheinigungen, die sowohl beim alten als auch beim neuen Versicherer vorgelegt werden müssen. Bei der Kündigung muss vor allem auch der formal korrekte Kündigungsgrund verwendet werden, da diese sonst abgelehnt wird. Ein „guter“ Beamten-Spezialist übernimmt für Sie hier die komplette Abwicklung inkl. des Austauschs aller Nachweise.
Unser Tipp 5: Kündigen Sie Ihre Krankenversicherung NIEMALS, bevor Sie eine verbindliche Annahmebestätigung durch einen Folgeversicherer haben. Kommt ein neuer Vertrag aus unvorhersehbaren Gründen doch nicht zustande, liegt es nicht nur im Ermessen des Ursprungsversicherers einen Widerruf der Kündigung abzulehnen, sondern auch, Ihnen Ihre ursprünglichen Tarife oder Bedingungen zu gewähren. Da bei Widerruf einer Kündigung grundsätzlich Ihr Vertrags- und Schadensverlauf bewertet wird, steht Ihnen dann ggf. nur noch der Basis-Tarif mit gesetzlichen Leistungen zu einem erhöhten Beitrag offen.
Nachdem Sie nun alle Antragshürden genommen haben, kommt sicherlich irgendwann der Punkt, an dem Sie zum ersten Mal Rechnungen zur Erstattung einreichen. Doch trotz aller Sorgfalt bei der Beantwortung der Gesundheitsanfragen erhalten Sie ein Schreiben Ihrer Versicherung mit der Bitte um Schweigepflichtsentbindung.
Ab jetzt sollten Sie vorsichtig sein. Die Gesellschaft prüft hier eine mögliche Anzeigepflichtsverletzung. Vielleicht sind Sie sich keiner Schuld bewusst, da Sie überzeugt sind, im Vorfeld alles mit Ihrem Arzt abgeklärt zu haben. Doch die meisten, den Medizinern als nicht schwerwiegend erscheinenden Diagnosen sind versicherungsmedizinisch höchstrelevant. Ausschlaggebend ist nämlich nicht die Schwere einer Krankheit, sondern die statistische Quote der daraus entstehenden Leistungen und das Risiko höherer Folgekosten. Betrachten wir zum Beispiel eine einfache Pollenallergie ist das aus medizinischer Sicht bestimmt nichts Weltbewegendes. Allerdings entstehen dadurch regelmäßig jedes Jahr Leistungsansprüche. Zudem kann sich daraus rein statistisch im Laufe der Zeit auch eine schwere asthmatische Erkrankung entwickeln, die weit mehr als nur 40 € alle 12 Monate an Kosten verursacht.
Unser TIPP 6: Entbinden Sie keinen Arzt oder anderen Behandler JEMALS von der Schweigepflicht gegenüber Ihrer Versicherung! Wenden Sie sich stattdessen umgehend an Ihren Beamten-Spezialisten. Er prüft alle Angaben und Formulierungen im Vorfeld und vermeidet dadurch unliebsame Überraschungen und Diskussionen.
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