Große oder kleine Anwartschaft? Was tun?

Oft erreichen uns Anfragen von Interessenten, die vor dieser Frage stehen. Da auch unter uns Kollegen verschiedene Meinungen zu diesem Thema herrschen, soll Ihnen unsere Zusammenfassung helfen, die Unterschiede zu erkennen, um selbst für sich die richtige Entscheidung treffen zu können.

Grundsätzlich gilt:
Als Anwartschaft oder Optionstarif, nachfolgend als AW/OT abgekürzt, bezeichnet man eine private Krankenversicherung, die sich, während Sie im aktiven Dienst gerade Anspruch auf Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung haben, im “Ruhe-Modus” befindet. Sobald Sie aus dem aktiven Dienst ausscheiden oder ein sogenannter Versorgungsempfänger (Rentner/Pensionär) werden, wandelt sich Ihr Anspruch auf Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch um.

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Als beihilfeberechtigter Beamter beträgt dieser zwischen 50% und 70% (je nach Anzahl der Kinder und nach Dienstherr). Als Pensionär liegt dieser in der Regel bei 70%. Der Einfachheit halber legen wir in unseren weiteren Erläuterungen exemplarisch den Eintritt in den Ruhestand mit einem entsprechenden Beihilfeanspruch von 70% zugrunde.

Was bedeutet das für Sie?

Mit oben genanntem Beihilfeanspruch werden 70% der Kosten Ihrer gesundheitlichen Versorgung durch den Bund oder das Land getragen. Für die verbleibenden 30% muss eine Restkostenversicherung bei einer privaten Krankenversicherung (PKV) abgeschlossen werden. Dies ist normalerweise mit einer Gesundheitsprüfung verbunden, weil Vorerkrankungen in der PKV konditions- und beitragsrelevant sind. Da im Laufe des (Arbeits-)Lebens gesundheitlich viel passieren kann, macht es daher Sinn, zu Beginn der Berufstätigkeit seinen individuellen Gesundheitsstatus “einfrieren” zu lassen. So ist zu 100% sichergestellt, dass man als späterer Versorgungsempfänger tatsächlich einen privaten Krankenversicherungs­schutz erhält.

Dieses “Einfrieren” des Gesundheitszustandes wird über eine Anwartschaft oder einen Optionstarif geregelt.
Ohne AW/OT besteht die Gefahr, dass Sie später kein Versicherer mehr aufnimmt, weil Sie eventuell relevante Vorerkrankungen haben (wie zum Beispiel Diabetes, einen Bandscheibenvorfall etc.) oder einen Unfall hatten.
Zwar besteht in einem solchen Fall die Möglichkeit, den Basistarif (BTB30) zu wählen. Dieser birgt in der Praxis allerdings viele Nachteile. Der BTB30 umfasst nur die Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse, also wesentlich weniger als die einer privaten Krankenversicherung. Dabei sind die Kosten in den allermeisten Fällen deutlich höher als für eine Restkostenversicherung. Hinzu kommt durch die niedrigeren Abrechnungsfaktoren dieses Tarifs ein ständiger Erklärungs- und Hinweisbedarf bei Ihren Ärzten, um ungeplante Eigenanteile zu vermeiden.

FAZIT: Der Abschluss einer Anwartschaft oder eines Optionstarifs ist mehr als sinnvoll!

Unterschiede Optionstarif und Anwartschaft

Wie funktioniert ein Optionstarif?

Einige Gesellschaften bieten neben der Anwartschaft auch sogenannte Optionstarife an. Mit einem Optionstarif können Sie in aller Regel jeden aktuell offenen Tarif der Gesellschaft aktivieren und sind nicht auf bestimmte Zieltarife festgelegt. Dies kann allerdings (kleine) Nachteile mit sich bringen, die wir Ihnen auf Wunsch gern individuell erläutern.

Wie funktioniert eine Anwartschaft?

Bei Abschluss einer Anwartschaft entscheiden Sie sich bereits gezielt für bestimmte Tarife. Bei Eintritt in den Ruhestand oder dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst können Sie daher auch nur diese Tarife aktivieren. Bei einer Anwartschaft unterscheidet man zwischen einer großen und einer kleinen Anwartschaft.

Große oder kleine Anwartschaft?

Eine große Anwartschaft hingegen fixiert zusätzlich Ihr Eintrittsalter. Der Beitrag bei Aktivierung basiert also auf Ihrem Alter bei Abschluss des Vertrages (hier beispielhaft 25 Jahre) und ist dementsprechend wesentlich niedriger als der eines 60-Jährigen. Im Gegenzug ist der Monatsbeitrag der großen AW allerdings während der Laufzeit auch deutlich höher als der einer kleinen AW/OT. Beispiele zu den Beitragshöhen finden Sie in nachfolgender Tabelle.

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Beispiel: 25-jähriger Polizist, Niedersachsen, Heilfürsorge, Renteneintrittsalter 60, Stand: 2018

WICHTIG: Beachten Sie hier unbedingt die Meldefristen für eine Aktivierung!

Rechnet sich eine große Anwartschaft?

Auf den 1. Blick scheint der Abschluss einer großen Anwartschaft anstelle der kleinen oder des Optionstarifs durchaus sinnvoll. Ausschlaggebend ist allerdings unter anderem, wie Sie den gesparten Beitragsaufwand aus 35 Jahren Laufzeit verwenden.

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Beispiel: 25-jähriger Polizist, Niedersachsen, Heilfürsorge, Renteneintrittsalter 60, Stand: 2018
Schließen Sie eine kleine Anwartschaft oder den Optionstarif ab und legen die Beitragsdifferenz zur großen Anwartschaft konsequent an oder erhöhen alternativ beispielsweise die Tilgungsrate einer eigengenutzten Immobilie, müssten Sie bei fast allen Anbietern mindestens das 80. Lebensjahr erreichen, damit sich der Mehrbeitrag lohnt. Nach unserer Einschätzung rentiert sich in dieser Hinsicht lediglich der Tarif der Alten Oldenburger. Zudem sollten Sie auch unbekannte Größen berücksichtigen: Wie alt werden Sie tatsächlich? Was ist, wenn Sie gar nicht das Rentenalter erreichen, sondern vorher versterben? Was ist, wenn der Versicherer in vielen Jahren die Leistungen, die Sie sich wünschen, nicht mehr anbietet oder die Entwicklung der Beiträge deutlich schlechter war als bei anderen Gesellschaften? In all diesen Fällen wären die hohen Beiträge für eine große Anwartschaft verschwendet.

Unser Tipp: Behalten Sie "mehrere Eisen im Feuer"

Schließen Sie bei zwei oder sogar drei Versicherern eine kleine Anwartschaft oder einen Optionstarif ab. So können Sie zum Zeitpunkt der Pensionierung entscheiden, welcher Versicherer Ihre Wünsche zum besten Preis- und Leistungsverhältnis abdeckt. Legen Sie zudem einen monatlichen Beitrag zur Seite. So sind Sie im Alter stets flexibel und für alles gerüstet.

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