Warum kommt es zu solch einer Beitragserhöhung bei der Debeka zum 01.01.2025?
Das Wichtigste vorab: Kein Versicherer kann willkürlich die Beiträge erhöhen. Bevor ein Versicherer die Beiträge anpassen kann, müssen viele gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Nur unter Einhaltung dieser Vorgaben darf ein Versicherer die Beträge anpassen.
Beitragserhöhung
Debeka 2025
„8 b Beitragsanpassung (1) Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z. B. wegen steigender Heilbehandlungskosten, einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen oder aufgrund steigender Lebenserwartung ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen und Sterbewahrscheinlichkeiten.
Ergibt diese Gegenüberstellung für eine Beobachtungseinheit eines Tarifs eine Abweichung von mehr als dem gesetzlich oder tariflich festgelegten Vomhundertsatz, werden alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst. Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betragsmäßig festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und ein vereinbarter Risikozuschlag entsprechend geändert werden. Im Zuge einer Beitragsanpassung werden auch der für die Beitragsgarantie im Standardtarif erforderliche Zuschlag (§ 19 Abs. 1 Satz 2) sowie der für die Beitragsbegrenzungen im Basistarif erforderliche Zuschlag (§ 20 Satz 2) mit den jeweils kalkulierten Zuschlägen verglichen, und, soweit erforderlich, angepasst.“
„Ergibt die vorgesehene Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen nach den Vorschriften des VAG und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 10 %, so überprüft der Versicherer alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit und passt sie, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders an. Bei einer Abweichung von mehr als 5 % kann der Versicherer alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit überprüfen und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders anpassen. Ergibt die vorgesehene Gegenüberstellung der erforderlichen mit den kalkulierten Sterbewahrscheinlichkeiten nach den Vorschriften des VAG und der KVAV für eine Beobachtungseinheit eine Abweichung von mehr als 5 %, hat der Versicherer alle Beiträge dieser Beobachtungseinheit zu überprüfen und mit Zustimmung des Treuhänders anzupassen.“
Gestiegene Gesamtkosten
Neben den gestiegenen Ausgaben für Medikamente, Zahnersatz, Krankenhausaufenthalte, ambulante Behandlungen etc. spielen noch weitere Faktoren eine Rolle bei einer Beitragserhöhung. Das sind z.B. die aktuellen Lebenserwartungen, veränderte Kapitalerträge, höhere (auch durch Tarifabschlüsse bedingte) Verwaltungskosten, Beitrags-Zahlungsausfälle bei Kunden (zB bei Arbeitslosigkeit, finanziellen Problemen; denn ein Versicherer kann keinen Kunden wegen Nichtzahlung rauswerfen sondern nur in einen Notlagentarif umstellen, bleibt aber für Notfälle weiter in der Leistungsverpflichtung) etc.
Auch eine veränderte Annahmepolitik bei Neukunden kann Beitragsanpassungen hervorrufen. Versichert ein Unternehmen Kunden, die aufgrund von Vorerkrankungen oder Beschwerden ein höheres Risiko darstellen, dann zahlt der Kunde in der Regel ein Risikozuschlag. Möchte ich als Versicherer aber ein schnelles Wachstum, so kann es durchaus passieren, dass hier Risiken gezeichnet werden, die so unter normalen Umständen andere Versicherer vielleicht nicht angenommen hätten. Das ist für den einzelnen Kunden grundsätzlich erst mal schön, wenn er einen kleineren oder vielleicht sogar gar keinen Risikozuschlag bekommt oder angenommen wird, wo ihn andere Versicherer ablehnen. In der Zukunft trägt sich das aber recht schnell auf, denn die Kosten steigen bei diesen Kunden aufgrund der Vorerkrankungen deutlich schneller. Eine zu „entspannte“ Annahmepolitik führt also zu größeren Problemen als es auf den ersten Blick scheinen mag.
Diese und weitere Faktoren beeinflussen den Beitrag Ihrer Krankenversicherung. Die exakten Gründe teilt die Debeka ihren Versicherten in der Regel in den Anpassungsschreiben im Oktober bis November mit, für den Laien nicht immer verständlich. Diese dort genannten Gründe sind nicht immer nachvollziehbar, denn es reicht zum Beispiel der Hinweis auf steigende Kosten, ohne zu wissen, in welchen Bereichen die Kosten gestiegen sind.
- nicht risikogerechte Annahmepolitik bei Neukunden mit Vorerkrankungen (sprich : keine oder zu geringe Risikozuschläge); dadurch ergeben sich auf Dauer höhere Kosten
- hoher Zugang an vorerkrankten Neu-Beamten durch die Teilnahme an der Tariföffnungsaktion (hier muss die Debeka unter bestimmten Voraussetzungen Neubeamte mit maximal 30% Risikozuschlag aufnehmen, auch wenn diese sonst regulär abgelehnt worden wären.) Gut für den Einzelnen mit Vorerkrankungen, schlecht für die gesamte Versichertengemeinschaft in diesen Tarifen und die Beitragsentwicklung.
- Anpassung des Rechnungszinses durch die deutlich sinkenden Nettozinsen/Zinserträge in den letzten Jahren/Jahrzehnten
- zu hohe Schadenquote (Krankheitskosten der Versicherten in Relation zu den gezahlten Beiträgen)

- das versicherungsgeschäftliche Ergebnis schwankt stark und geht sehr deutlich nach unten. Diese liegt bei der Debeka für das Jahr 2023 gerade einmal bei 2,1%, der Marktdurchschnitt liegt bei 10,2%.
- nicht ausreichende Beitragsanpassungen in der Vergangenheit. Der Versicherer KANN bei einer Abweichung von 5 % eine Anpassung vornehmen, er MUSS es bei einer Abweichung von mehr als 10 %. In der Vergangenheit hat sich die Debeka aus unserer Sicht zu oft dafür entschieden, diese Anpassung auch bei Überschreiten der 5 % nicht zu vollziehen, auch um damit Kunden nicht mit höheren Beiträgen zu belasten. Dieser „mitgeschleppte Anpassungsbedarf“ führt nun zu der massiven Erhöhung der Beiträge.
Gibt es überhaupt andere Lösungen?
Andere (hochwertige) Beamtenversicherer fanden hier in der Vergangenheit bessere Regelungen und Lösungen. So nutzten diese bereits bei Überschreiten der 5% die Möglichkeit für häufigere, aber dafür kleinere Anpassungen. Wieviel Anpassungspotenzial in den großen Beständen der Debeka noch lauert ist aktuell schwer abzuschätzen. Anhand der recht lockeren Annahmepolitik in den letzten Jahren darf man das aber nicht unterschätzen.
Ein weiteres Problem ergibt sich zusätzlich, denn nach der jetzt anstehenden und ziemlich großen Beitragsanpassung werden sich viele, gesunde Kunden eine Alternative suchen. Das kann dazu führen, dass sich gute Risiken (junge, gesunde Beamte) aus den Kollektiven/Tarifen verabschieden und die Personen, welche nicht mehr wechseln können, weil sie gesundheitlich nicht mehr in der Lage sind, und die Schadenquote weiter steigt bzw. hoch bleibt. Weitere, hohe Beitragsanpassungen sind dadurch wahrscheinlicher.
Sollten es Ihr Gesundheitszustand zulassen, schauen Sie sich nach Alternativen um. Je nachdem wann ihr Vertrag begonnen hat, nehmen Sie einen Teil Ihrer Altersrückstellungen in Form von Übertragungswerten mit. Diese werden dann beim neuen Versicherer angerechnet und senken Ihren Beitrag nach dem Wechsel. Wer heute neu als junger und hoffentlich gesunder Beamter einen Versicherer sucht, dem raten wir eher zu den Alternativen wie z.B. Barmenia, Arag, Concordia, Alte Oldenburger oder Bayerische Beamten Krankenkasse (BBKK/VKB) sowie Deutscher Ring, welche heute als Marke Signal Iduna angeboten werden.
Klar sein sollte aber auch, dass es in der Zukunft überall Beitragsanpassungen geben wird. Die Frage, die sich jeder Versicherer für seine Kollektive/Tarife stellen muss:
Will ich lange den Anschein erwecken beitragsstabil zu sein und später dann hohe Beitragsanpassungen mit den oben genannten Risiken haben, oder will ich eine stetige Überprüfung und damit kleinere Anpassungen in den Tarifen?