Wie wir bei Beihilfe-Partner recht frisch erfahren haben, will die Landesregierung in Baden-Württemberg für Beamte neben der klassischen Beihilfe auch das sog. Hamburger Modell, eine pauschale Beihilfe, einführen.
Konkret bedeutet das nun, dass freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse Versicherte die Hälfte des Beitrags dann als „Arbeitgeberzuschuss“ zur Krankenversicherung erhalten. Wer sich für diese Variante entschließt, fällt seine Entscheidung unwiderruflich. Für untere Besoldungsgruppen und/oder kinderreiche Familien kann das finanziell interessant sein. In höheren Besoldungsgruppen rechnet sich das aber unterm Strich nicht, da der Beitrag für die
private Krankenversicherung immer noch geringer ist, als 50% in der gesetzlichen Krankenversicherung. Darüber hinaus stehen insgesamt deutlich bessere Leistungen beim Entschluss für eine private Krankenversicherung.
Zusätzlich gilt es zu berücksichtigen, dass ab Eintritt in die Pension – wo in der Regel 70% Beihilfe gewährt wird – der Beitrag zur privaten Krankenversicherung sinkt, da eben nur noch 30% versichert werden müssen und nicht mehr 50%. Der Zuschuss zum Beitrag in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt aber bei einer pauschalen Beihilfe auch in der Pension gleichwertig mit 50%.