Neues Beihilferecht in Baden-Württemberg

Gute Nachrichten für alle Beamtinnen und Beamten in Baden-Württemberg. Vielleicht haben Sie schon mitbekommen, dass sich das Beihilferecht in BaWü zum 01.01.2023 ändert. Es wird wieder die „alte“ Regelung wie vor 2013 eingeführt.

Wer profitiert nun in welcher Form von der Reform?

Sind Sie also zwischen dem 01.01.2013 und heute verbeamtet worden ändert sich Ihr Beihilfeanspruch. Für Kunden, die schon vor dem 01.01.2013 verbeamtet worden sind, ändert sich nichts, da für diese die alte Regelung auch weiterhin Bestand hatte.

Konkret bedeutet dies für Sie, sofern Sie nach dem 01.01.2013 verbeamtet worden sind: 

1.) Allein Beihilfeberechtigte bzw. Beihilfeberechtigte mit einem Kind behalten ihren 50% Beihilfeanspruch im aktiven Dienst Pensionäre erhalten ab dem 1. Januar 2023 Beihilfe in Höhe von 70% anstatt der bisherigen 50%. Durch diesen erhöhten Beihilfeanspruch in der Pension sinkt der Anteil der zu bildenden Altersrückstellungen bei der privaten Krankenversicherung, so dass der aktuelle Monatsbeitrag um etwa 20€ sinken wird.

Unser Tipp: Sie können den aktuellen Tarif so bestehen lassen und jetzt etwas mehr zahlen, was Ihnen dann in späteren Jahren zu Gute kommt. Dann würde mit Ihrer Pension der Beitrag zur Krankenversicherung geringer ausfallen. Oder Sie stellen jetzt ab dem 01.01.2023 direkt um und zahlen dann sofort weniger.

2.) Bei exakt zwei Kindern hatten Sie bisher 50% Beihilfeanspruch. Dieser erhöht sich nun 70%, so dass der Schutz bei der privaten KV um 20% auf 30% gesenkt werden kann. In der Regel führt dies zu einer Beitragsreduktion von rund 100 € pro Monat

Wichtig: Entfällt für ein Kind der Anspruch auf die Familienzulage oder das Kindergeld, sinkt der Beihilfeanspruch wieder auf 50%! Sobald dies absehbar ist, setzen Sie sich bitte zeitnah mit uns in Verbindung, da dann der Versicherungsschutz wieder auf 50% erhöht werden muss.

3.) Beihilfeberechtigte mit mehr als zwei Kindern profitieren wie Familien unter 2.), aber mit dem Unterschied, dass zukünftig auch bei Wegfall der Familienzulage der Beihilfeanspruch bei 70% bleibt. In diesem Fall haben Sie also lebenslang 70% Beihilfe und sinken nicht wieder auf die 50% ab – bis zum Eintritt in Ihre Pension!

4.) Ist Ihr Ehepartner mitversichert erhöht sich auch ihr / sein Beihilfeanspruch von 50% auf 70% und der zu zahlende Versicherungsbeitrag sinkt.

Aktuell steht noch nicht bei jedem Versicherer fest, wie diese ihre Kunden darüber informieren und ob Verträge gegebenenfalls umstellen werden müssen. Daher bitte wir Sie aktuell erstmal die Reaktion Ihrer privaten Krankenversicherung abzuwarten – etwa bis Ende Januar 2023. Sollte der Versicherer bis dahin nicht automatisch auf Sie zugekommen sein, melden Sie sich bitte bei uns.

Dann kümmern wir uns „manuell“ um die korrekte Umstellung Ihrer Police. Möglicherweise zu viel gezahlte Beiträge erhalten Sie natürlich rückerstattet!

Einführung der pauschalen Beihilfe in Baden-Württemberg ab dem 01.01.2023 auf Antrag

Wie auch andere Beihilfeträger gewährt das Land Baden-Württemberg für Neubeamte bzw. bisher freiwillig in der GKV versicherten verbeamteten Personen auf Antrag einen Zuschuss zum Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse in Höhe von 50%.

Die Entscheidung für die pauschale Beihilfe ist unwiderruflich und lohnt sich in der Regel nur für auf Dauer Teilzeitbeschäftigte oder die unteren Besoldungsgruppen.

Sind Sie schon privat versichert und erhalten die individuelle Beihilfe, ist ein Rückwechsel in die gesetzliche Krankenkasse und Nutzung der pauschalen Beihilfe NICHT möglich!

Wir hoffen, dass diese Informationen für Sie nützlich sind. Kommen Sie bei Fragen gerne auf uns zu.

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