Kommt eine Besoldungsreform in Baden-Württemberg?

Wie wir erfahren haben, tritt in Baden-Württemberg voraussichtlich eine Besoldungsreform in Kraft. Wir informieren Sie heute über die wichtigsten Änderungen, die eine mögliche Reform mit sich bringen könnte.

Wer würde von einer Besoldungsreform am meisten profitieren?

Zunächst das Wichtigste: Durch eine geplante Änderung der Besoldung könnte auch die beihilferechtliche Schlechterstellung von Beamten, die ab 2013 eingestellt wurden, ad acta gelegt werden. Darüber hinaus würde auch der Anspruch auf Beihilfe für pensionierte Beamte von 50% auf 70% erhöht und die Änderungen 2013/14 im Haushaltsbegleitgesetz somit wieder rückgängig gemacht. Auch diese Schlechterstellung würde mit einer einhergehenden Anpassung der Beihilfebemessungssätze an das bis zum 31.12.2012 einheitliche Niveau.

Generell profitieren alle direkt von der am 1. Januar 2012 beschlossenen Anpassung in Baden-Württemberg betroffenen verbeamtete Personen mit Beihilfeberechtigung. Besonders groß würde der Vorteil für Beamtinnen und Beamte mit zwei oder mehr Kindern, berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner sowie Versorgungsempfänger nach Eintritt in den Ruhestand. Für einen besseren Überblick haben wir die aktuelle Situation für Sie einmal in einer Tabelle gegenübergestellt:

Sofern Sie gerade mit einem Smartphone unsere Website besuchen, empfehlen wir zur besseren Lesbarkeit der folgenden Tabelle die Ausrichtung im Querformat.

Vor dem 01.01.2013 eingestellte Beihilfeberechtigte
Ab 01.01.2013 eingestellte Beihilfeberechtigte
Beihilfeberechtigter ohne Kind sowie mit 1 Kind
50 %
50 %
Beihilfeberechtigter mit 2 oder mehr Kindern
70 %
50 %
Ehegatte oder Lebenspartner
70 %
50 %
Versorgungsempfänger (u. a. Beamte in Ruhestand, Witwer)
70 %
50 %
Kinder sowie beihilfeberechtigte Waisen
80 %
80 %

Wie geht es jetzt weiter und kommt eine Besoldungsreform in Baden-Württemberg wirklich?

Bei aller Euphorie möchten wir zunächst allerdings noch einmal eindringlich erwähnen, dass diese Neuregelung noch nicht beschlossene Sache ist, denn eine finale und verschriftlichte Entscheidung steht noch aus!

Die 1. Lesung im Landtag von Baden-Württemberg fand zu Thema am 13.10.2022 statt. Die 2. Lesung steht für die zweite Novemberwoche auf dem Plan. Eine Verkündung im Gesetzblatt würde somit aller Voraussicht nach gegen Ende November 2022 erfolgen.

Die Chancen auf eine Änderung der Besoldungsreform in Baden-Württemberg stehen also sehr gut! Wir halten Sie im November im Anschluss an die zweite Lesung auf dem Laufenden.

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