Telemedizin in der PKV
Auch nach der Corona-Pandemie besteht Anspruch auf telemedizinische Leistungen in der Psychotherapie.
Mit Wirkung vom 01.05.2022 ändern sich in Schleswig-Holstein die Beihilfevorschriften wie folgt:
Konkret bedeutet diese Änderung, dass sich zunächst für beihilfeberechtigte Ehepartner in Familien mit weniger als zwei berücksichtigungsfähigen Kindern nichts ändert. Hier bleibt der aktuelle Beihilfe-Satz unverändert bei 70%. Ebenfalls unverändert bleibt die Höhe der Beihilfe von 80% für Kinder in einer höchstens vierköpfigen Familie.
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