Änderung der Beihilfevorschriften ab Mai in Schleswig-Holstein

Mit Wirkung vom 01.05.2022 ändern sich in Schleswig-Holstein die Beihilfevorschriften wie folgt:

  • Bestehen in der Familie mindestens 2 berücksichtigungsfähige Kinder, erhöht sich der Beihilfebemessungssatz für den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner von 70 % auf 90 %
  • Bestehen in der Familie mindestens 3 berücksichtigungsfähige Kinder, erhöht sich der Beihilfebemessungssatz für die Kinder von 80 % auf 90 % und zwar für alle Kinder
Konkret bedeutet diese Änderung, dass sich zunächst für beihilfeberechtigte Ehepartner in Familien mit weniger als zwei berücksichtigungsfähigen Kindern nichts ändert. Hier bleibt der aktuelle Beihilfe-Satz unverändert bei 70%. Ebenfalls unverändert bleibt die Höhe der Beihilfe von 80% für Kinder in einer höchstens vierköpfigen Familie.
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