Mit Wirkung vom 01.05.2022 ändern sich in Schleswig-Holstein die Beihilfevorschriften wie folgt:
- Bestehen in der Familie mindestens 2 berücksichtigungsfähige Kinder, erhöht sich der Beihilfebemessungssatz für den Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner von 70 % auf 90 %
- Bestehen in der Familie mindestens 3 berücksichtigungsfähige Kinder, erhöht sich der Beihilfebemessungssatz für die Kinder von 80 % auf 90 % und zwar für alle Kinder